Berlin. Kinderfreie Hotels sind bisher ein Nischenangebot. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist von dem Konzept zudem kaum begeistert.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hält Hotelangebote mit einem Mindestalter von 16 Jahren für problematisch. Eine solche Regelung könnte gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, teilte die Stelle auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Das AGG schützt auch vor Benachteiligungen wegen des Alters. In Deutschland gibt es Hotels, in denen Kinder unter 16 Jahren nicht übernachten dürfen.

Laut Antidiskriminierungsstelle reichen Argumente wie ein möglicher höherer Lärmpegel nicht unbedingt aus, um pauschal allen Kindern unter einem bestimmten Alter den Hotelbesuch zu verweigern. Angemessener wäre es demnach, Kinder des Hotels zu verweisen, wenn sie stören. Als problematisch stuft die Stelle ein, dass wegen des Mindestalters zwangsläufig auch die Eltern der Kinder, die das Hotel als Familie besuchen wollten, benachteiligt würden.

Familienfreundliche Hotels im Trend

Zu den kinderfreien Hotels zählt etwa seit November ein Hotel im brandenburgischen Bad Saarow. Das Haus will sich damit von anderen Hotels im Kurort abgrenzen und Ruhesuchende ansprechen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht nach eigenen Angaben in den Restriktionen rechtlich keine Diskriminierung. Grundsätzlich sei das legal, teilte der Verband mit. Das Angebot könne als besondere Form der Spezialisierung angesehen werden – ein Hotelier entscheide über das Konzept seines Hauses.

Laut Verband zeichnet sich bei Hotelangeboten ab 16 Jahren in Deutschland kein genereller Trend ab. Vielmehr sei es so, dass sich immer mehr Hotels auf Familien ausrichteten. (dpa)