Tecklenburg. Der YouTuber Julien ist zu einer hohen Geldstrafe und zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden – da half auch keine Ausrede.

Laut einem Zeitungsbericht ist der Video-Blogger Julien nach volksverhetzenden Kommentaren in einem Video vom Amtsgericht Tecklenburg zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der Protagonist des Videokanals „JuliensBlog“ eine Geldstrafe von 15.000 Euro zahlen.

Wie die „Westfälischen Nachrichten“ berichten, ging es in dem Verfahren um ein Video, in dem Julien Mitglieder der Lokführergesellschaft GDL beschimpft und Vergleiche zu den Verbrechen der Nationalsozialisten gezogen hat.

Gericht erkennt Entschuldigung nicht an

Im Zusammenhang mit den Streikaktivitäten der Gewerkschaft soll Julien gesagt haben: „Vergasen sollte man die Mistviecher“. Dann führte er wohl aus: „Wisst ihr noch, wie die Juden mit Zügen nach Auschwitz transportiert wurden? Man sollte die Zugführer da hinbringen. Ich fahr’ den Zug und zwar umsonst. Und ohne zu streiken”.

Für den Staatsanwaltschaft und den vorsitzenden Richter war mit dieser Aussage der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Zudem seien mit der Aussage die nationalsozialistischen Straftaten verherrlicht worden, hieß es vor Gericht.

Im Verlauf des Prozesses hatten sich der Künstler und seine Verteidigung auf die künstlerische Freiheit bezogen. Die Begründung des YouTubers, der auch sonst eine derbe Sprache pflegt, konnte das Gericht offensichtlich nicht überzeugen. So soll er gesagt haben: „Es war witzig gemeint“. (ac)