Köln. Der Initiator der bundesweiten Koran-Verteilaktion hat mit einigem Aufwand Sozialleistungen erschlichen. Es geht um Zehntausende Euro.

Wegen gewerbsmäßigen Betrugs beim Bezug von Hartz-IV-Leistungen hat ein Gericht den Salafisten-Prediger Ibrahim Abou-Nagie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt worden. Wie das Amtsgerichts Köln mitteilte hat Abou-Nagie, der als Initiator der umstrittenen Koran-Verteilaktion „Lies!“ für Aufruhr gesorgt hatte, zu Unrecht Sozialleistungen in Höhe von rund 54.000 Euro bezogen. Er habe mehrere Konten und Nebeneinkünfte verschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Abou-Nagie gilt bei Experten als Hassprediger.

Strohmann wird freigesprochen

Der 51-Jährige hatte unter anderem Zugriff auf ein Spendenkonto, das nach Überzeugung des Gerichts zum Schein auf den Namen eines Mitangeklagten lief. Dieser Mann wurde freigesprochen. Es sei nicht erwiesen, dass er über den Betrug Bescheid wusste, hieß es im Urteil.

Abou-Nagie erhielt seit 2005 für sich und seine Frau und drei Kinder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Das Urteil des Gerichts bezieht sich auf die Zeit zwischen Februar 2010 und Mai 2012. Im Jahr 2011 organisierte der Salafist die deutschlandweite Koran-Verteilaktion. Finanziert wurde sie durch Spenden von Muslimen. (dpa)