Berlin. Wer sich für eine Wohnung interessiert, muss damit rechnen, auch als Mieter angenommen zu werden. Daher sollten bereits bei der Selbstauskunft alle Angaben stimmen, um Missverständnissen vorzubeugen. Im Extremfall droht sonst die Kündigung.

Verlangt der Vermieter von Mietinteressenten eine Selbstauskunft, sollten diese keine falschen Angaben machen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin hin. Denn sonst riskiert man, dass man später eine fristlose Kündigung erhält.

Das ist beispielsweise möglich, wenn der Mieter in der Selbstauskunft falsche Angaben zu seinem Einkommen gemacht hat. Gibt es dann später Probleme bei der pünktlichen Zahlung der Miete, kann der Vermieter schon wegen der falschen Angabe fristlos kündigen.

Wenn der Mieter den Vermieter jedoch zu einem späteren Zeitpunkt über die falschen Angaben informiert und dieser die neuen Angaben akzeptiert, gilt in der Regel: Eine spätere Kündigung kann er nicht mehr auf die ursprünglichen Falschangaben stützen.

Der Vermieter darf in der Selbstauskunft aber nur Informationen abfragen, die für die Vermietung relevant sind. Unzulässig sind etwa Fragen nach den Hobbys des Mieters. In solchen Fällen darf der Mieter die Antwort verschweigen oder sogar falsche Angaben machen.