Berlin. Sechs Millionen Deutsche schwören auf Chefarztbehandlung und Einzelzimmer. Sie haben eine Zusatzversicherung. Doch es gibt Fallstricke.

Fast sechs Millionen Deutsche sind im Besitz einer Krankenhauszusatzversicherung. Mit ihr haben auch gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Chefarztbehandlung sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Stiftung Warentest hat rund 100 Tarife getestet (Finanztest 12/2015) – und dabei große Beitragsunterschiede festgestellt.

Wie wichtig ist diese Versicherung?

Eine Krankenhauszusatzversicherung hat weniger Bedeutung als eine Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitspolice. „Bei einer schweren oder langwierigen Erkrankung kann es ein nachvollziehbares Anliegen sein, eine Chefarztbehandlung zu wünschen“, erklärt Ulrike Steckkönig, Versicherungsexpertin von Stiftung Warentest. Zwar hätten auch Kassenpatienten auf alle in einer Klinik notwendigen Leistungen – Behandlung, Pflege, Medikation, Unterkunft und Verpflegung – einen gesetzlichen Anspruch, sie haben aber kein Anrecht auf einen festen ärztlichen Ansprechpartner. Zusatzpolicen können laut Stiftung Warentest für gesunde, knapp über 40 Jahre alte Kunden monatlich 36 bis 77 Euro kosten. Sie sind dabei reine Risikoverträge. Die Versicherung zahlt also nur im Schadensfall. Bei einer Vertragskündigung ist das eingezahlte Geld weg.

Warum sind Wahlleistungen im Krankenhaus so teuer?

Die Preise für Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung sind in der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Und die erlaubt, dass Ärzte mehr als den einfachen Gebührensatz berechnen. In besonders schweren Fällen kann der Satz das 3,5-Fache, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Patienten sogar noch mehr betragen. Auch Ein- oder Zweibettzimmer können mehr als 60 Euro pro Nacht kosten. Stiftung Warentest hat vorgerechnet: Ein Patient mit Herzrhythmusstörungen kann bereits für einen dreitägigen Klinikaufenthalt mit Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweitbettzimmer fast 3800 Euro bezahlen.

Was muss ich beim Abschluss eines Vertrages beachten?

Die Versicherer stellen Gesundheitsfragen. Sind Kunden krank, verlangen sie Risikoaufschläge oder lehnen sie sogar ab. Wer Krankheiten verschweigt, könne bis zu zehn Jahre später noch aus dem Vertrag ausgeschlossen werden. Selbst wer versehentlich Informationen unterschlage, kann noch bis zu drei Jahren nach Vertragsschluss den Schutz verlieren. „Das kann teuer werden, weil Kunden unter Umständen erhaltene Leistungen zurückzahlen müssen“, sagt Ulrike Steckkönig. Die Wahrscheinlichkeit, dass falsche Angaben entdeckt würden, sei zudem höher, als viele denken. Das könne dann auch strafrechtlich relevant sein. Die Regeln seien übrigens deshalb so streng, weil die Versicherer von sich aus Verträge nur bei Missbrauch kündigen können. Ansonsten gelten diese bis ans Lebensende. Oder so lange, bis der Kunde kündigt. Die Verträge haben meist eine Mindestvertragslaufzeit von ein bis drei Jahren.

Wie kann ich Geld sparen?

Es kann sich durchaus lohnen, die eigene Krankenkasse zu kontaktieren und nach Zusatztarifen zu fragen. Viele Kassen kooperieren mit privaten Versicherern. Die Beiträge können rabattiert und bis zu sieben Prozent günstiger sein, so Stiftung Warentest.

Welche Fallstricke gibt es?

Die lauern in den Einschränkungen. Laut Stiftung Warentest gibt es Tarife, die nur bei bestimmten Krankheiten – etwa Krebs – oder im Fall eines Klinikaufenthalts infolge eines Unfalls zahlen. Die Stiftung rät zudem, Tarife mit Altersrückstellungen zu wählen. Weil die Beiträge im Alter sonst extrem steigen können. Und: Wer sich zu einem günstigen Einsteigertarif versichern lässt, müsse beachten, dass diese automatisch nach einigen Jahren oder bei Erreichen einer Altersgrenze enden. Dann können Kunden ohne Gesundheitsprüfung auf Alternativtarife umsteigen, zahlten dafür aber mitunter doppelt so hohe Beiträge.