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Die Frage: Wir haben im September letzten Jahres eine Altbauwohnung in Altona angemietet. Der Mietpreis beträgt fast 15 Euro den Quadratmeter. Auch wenn die Wohnung sehr einfach ausgestattet ist, liegt sie in einer guten Wohnlage. So haben wir die hohe Miete erst mal geschluckt, bis unser Nachbar unter uns erzählte, dass er für die gleich große 105-m²-Wohnung 450 Euro weniger pro Monat zahlt. Können wir etwas tun, auch wenn wir unterschrieben haben?

Die Expertin: Genau für solche Fälle gibt es in Hamburg die Mietpreisbremse. Liegt die vereinbarte Miete mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Orientierung bietet der Hamburger Mietenspiegel), kann ein Anspruch auf Senkung bestehen. Es mag sein, dass das neue Urteil aus Altona, wonach die Hamburger Mietpreisbremse unwirksam ist, Ihren Vermieter zunächst auf stur schalten lässt. Aber das Urteil wird jetzt in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht überprüft.

Wenn sich die Wirksamkeit der Mietpreisbremse bestätigt, dann haben Sie gute Chancen auf eine deutliche Senkung der Miete, wenn nicht eine der leider zahlreichen Ausnahmen der Mietpreisbremse – zum Beispiel hohe Vormiete – greift. Überschlägig kommt in Ihrem Fall eine Senkung um etwa 360 Euro in Betracht, sodass sich schnelles Handeln lohnen kann.

Wichtig ist, dass Sie die Miete rügen. Sie müssen also dem Vermieter – am besten mit juristischer Unterstützung – mitteilen, dass Sie mit der Miete nicht einverstanden sind und diese ab sofort senken möchten. Erst ab dieser Rüge können überzahlte Mieten zurückverlangt werden.

Expertin: Sylvia Sonnemann; GeschäftsführerinMieter helfen Mietern; www.mhmhamburg.deZusendung von Fragen an:Wohnen.leben@abendblatt.de