Berlin. Wird die Girocard gestohlen, ist Betrug per Lastschrift weiter möglich. Das Kuno-System der Polizei bietet aber zusätzlichen Schutz.

Dass eine verlorene oder gestohlene Girocard (früher EC-Karte) bei der Bank gesperrt werden muss, wissen die meisten. Nicht allen ist bekannt: Die Sperre reicht nicht aus, um Diebe oder unehrliche Finder vom Bankkonto fernzuhalten. Erst eine Meldung beim System Kuno von Polizei und Handel macht eine Sperre perfekt. Andernfalls können Betrüger mit Karte und Unterschrift in Geschäften bezahlen.

Kuno steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. So kompliziert das System klingt, so einfach ist es begründet: Mit der Sperre bei der Bank oder Sparkasse bewirkt der Kartenbesitzer nur, dass die Karte zum Bezahlen oder Geldabheben mit Pin nicht mehr eingesetzt werden kann.

Doch Gauner können immer noch mit gefälschter Unterschrift auf Kassenbelegen bezahlen. Der Händler zieht dem rechtmäßigen Karteninhaber dann das Geld per Lastschrift vom Konto ab. „Kuno schiebt dem einen Riegel vor“, sagen Polizei und HDE-Handelsverband, die das Sperrverfahren gemeinsam aufgebaut haben.

Unterschrift auf Kassenbeleg

Betrüger können mit einer gestohlenen Karte in Geschäften auch mit Unterschrift bezahlen.
Betrüger können mit einer gestohlenen Karte in Geschäften auch mit Unterschrift bezahlen. © dpa | Daniel Karmann

Das System funktioniert so: Geht der Kartenbesitzer zu einer Polizeistation, um den Diebstahl oder Verlust anzuzeigen, kann er dort auch die Kuno-Sperre bei einer zentralen Meldestelle des Handels veranlassen. Die angeschlossenen Geschäfte bekommen von dieser Stelle die Kartendaten elektronisch mitgeteilt und können Zahlungen mit der gesperrten Karte dann ablehnen. 166 000-mal im vergangenen Jahr hat die Kuno-Meldestelle für den Verbraucher kostenlos eine Karte gesperrt, teilt der Betreiber EHI Retail Institute des Handels mit.

Diese Sperrungen sind auch im Interesse der Geschäfte. Denn falls dort Kassenpersonal sitzt, das – im Stress oder aus Unachtsamkeit – nur flüchtig die Unterschrift auf Kassenbeleg und Karte vergleicht und dem Betrüger die Fälschung gelingt, ist das nicht folgenlos für den Händler. Zwar wird das Geld zunächst vom Konto des Karteneigentümers abgebucht. Der kann aber, sobald er den Betrug bemerkt, diese Lastschrift binnen acht Wochen zurückgeben. Da der Geschäftsinhaber aber nicht weiß, ob nicht doch der rechtmäßige Karteninhaber den Einkauf tätigte, steht ihm der Rechtsweg offen.

Missbrauch vorbeugen

„Der Händler muss klagen, um an sein Geld zu kommen“, sagt Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dass Kuno dem Missbrauch vorbeugt, hängt jedoch von verschiedenen Dingen ab. Zum einen muss es schnell gehen. „Die ersten Minuten nach dem Verlust einer Girocard sind oft entscheidend. Nur wer Bank und Polizei sofort informiert, kann unbefugte Abbuchungen und im schlimmsten Fall einen Berg Schulden vermeiden“, sagt Verbraucherschützerin Christiansen. Zum anderen muss das Geschäft dem Sperrsystem angeschlossen sein.

Das trifft auf 96 Prozent der Händler in Deutschland zu, wie Dorothee Frigge, Projektleiterin beim EHI Retail Institute, sagt. In Hessen macht die Polizei bei Kuno nicht mit. Wichtig ist auch, auf dem Weg zur Polizei den Anruf bei der Bank nicht zu vergessen. So berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg über den Fall einer älteren Dame, die erst 90 Minuten nach dem Diebstahl ihrer Girocard die Bank anrief, weil sie zuvor mit Warten und Verfassen des Protokolls auf der Polizeistation beschäftigt war.

Kontobewegungen kontrollieren

Zu lange, weil der Dieb, der auch die Pin kannte, zuvor schon am Geldautomaten war. „In dieser Zeit wurde das Konto der Bestohlenen durch missbräuchliche Kartenverwendung mit 2000 Euro belastet“, so die Verbraucherschützer. Also: So schnell wie möglich entweder die zentrale Sperrnummer 116116 der Kreditwirtschaft oder direkt das kartenführende Geldinstitut anrufen.

Kartenbesitzer sollten nach einem Kartenverlust die Kontobewegungen regelmäßig kontrollieren. Nur so wird es möglich, innerhalb der Acht-Wochen-Frist unberechtigte Lastschriften zurückzugeben. Hat jemand eine Kuno-Sperre veranlasst, kann er auch gegenüber Händlern, die dem System nicht angehören, die Rückgabe einer Lastschrift plausibel begründen. „Die Sperre bei der Bank und die Kuno-Sperre sind ein Hinweis darauf, dass der rechtmäßige Karteneigentümer den Kassenbeleg nicht selbst unterschrieben hat“, sagt EHI-Projektleiterin Frigge.