Berlin. Arbeitszeit, Überstunden, Pausen: Wie viel in Deutschland gearbeitet werden darf, ist gesetzlich festgelegt. Die Regeln im Überblick.

Wann, wie viel und wie lange ein Arbeitnehmer arbeiten darf, ist in Deutschland elementare Bestandteile des Arbeitsschutzes. Schon 1839 regelte das „Preußische Regulativ“ zumindest die Arbeitszeit von Kindern und Jugendlichen. Doch was ist angemessene Arbeitszeit? Wie sehen die gesetzlichen Regelungen aus? Wie viel dürfen Arbeitnehmer eigentlich arbeiten? Und was darf ein Chef verlangen? Ein Überblick:

• Wie viele Stunden darf ein Arbeitnehmer am Tag arbeiten?

Im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist in Paragraf 3 geregelt, dass „die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer (...) acht Stunden nicht überschreiten“ darf. Allerdings gibt es dazu eine Reihe von Ausnahmen. So kann sie etwa auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn der werktägliche Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten bzw. 24 Wochen dadurch nicht bei mehr als acht Stunden liegt. Der Ausgleichszeitraum kann beispielsweise in Tarifverträgen anders festgelegt sein (§ 7 ArbZG).

Im Zweifel ist auch eine noch längere Arbeitszeit – sogar an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen – möglich. Das ist etwa der Fall, wenn „die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang als Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst“ geleistet wird. Auch wenn nach Paragraf 14 „außergewöhnliche Fälle“ vorliegen oder vorübergehende Arbeiten in Notfällen „nicht auf andere Weisen zu beseitigen sind“, sind längere Arbeitszeiten möglich.

Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt darf dann auf sechs Kalendermonate oder 24 Wochen gesehen nicht überschritten werden.

• Wie viel Pause ist pro Arbeitstag vorgegeben?

„Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepausen beschäftigt werden“, heißt es in Paragraf 4 des ArbZG. Wer zwischen sechs und neun Stunden arbeitet, hat demnach Anspruch auf 30 Minuten Pause, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind 45 Minuten vorgesehen. Die Pausen können sowohl am Stück genommen als auch in kürzere Pausen von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Freiwillig auf seine Pause verzichten dürfen Arbeitnehmer laut Gesetz nicht, denn die Ruhepausen sollen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit gewährleisten. Da es sich beim ArbZG um öffentliches Recht handelt, kann es auch durch privatrechtliche Vereinbarungen nicht außer Kraft gesetzt werden.

Deshalb begeht ein Arbeitgeber, der „Ruhepausen nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt, eine Ordnungswidrigkeit“, heißt es dazu in einem Beitrag in der Komnet-Wissensdatenbank des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.

• Wie viele Stunden Ruhepause müssen zwischen zwei Arbeitstagen liegen?

Nicht nur während seines Arbeitstages hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf angemessene Pausen. Auch wie lang die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen mindestens sein muss, ist gesetzlich festgelegt, und zwar in Paragraf 5 des ArbZG. Sie muss grundsätzlich mindestens elf Stunden betragen.

Auch bei den Ruhezeiten gibt es Ausnahmeregelungen. So darf sie in bestimmten Einrichtungen – etwa in Krankenhäusern, Gaststätten, beim Rundfunk oder in der Tierhaltung – auf zehn Stunden verkürzt werden. In diesem Fall muss sie aber innerhalb eines Monats oder innerhalb von vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen werden. Zusätzliche Sonderregeln gelten für verkürzte Ruhezeiten durch Einsätze bei Rufbereitschaften, etwa in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

• Wie viele Stunden darf ein Arbeitnehmer pro Woche arbeiten?

Wenn Arbeitnehmer pro Tag grundsätzlich maximal acht Stunden arbeiten dürfen, beträgt die maximale Arbeitszeit bei sechs Werktagen von Montag bis Samstag pro Woche 48 Stunden. So einfach ist die Rechnung aber nicht. Denn das ArbZG „sieht nicht die Ermittlung einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit, sondern schreibt (...) das Einhalten der werktäglichen Arbeitszeit vor“, heißt es in der Komnet-Wissensdatenbank. Im Klartext: Obergrenzen gibt es für Arbeitstage, nicht jedoch für eine Woche.

Dennoch sind in Arbeitsverträgen häufig durchschnittliche Wochenarbeitszeiten angegeben. Der Arbeitszeitreport 2016 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigt auf, dass diese in den Arbeitsverträgen von abhängig Beschäftigten vereinbarten Wochenarbeitszeiten und die tatsächlich geleisteten Stunden auseinanderdriften.

Tatsächlich werde mehr gearbeitet als vertraglich vereinbart. Der Erhebung zufolge sehen 38,5 Prozent der Vereinbarungen Arbeitszeiten zwischen 40 und 48 Stunden vor. Tatsächlich arbeiten jedoch sogar 47,5 Prozent der Befragten 40 bis 48 Stunden pro Woche. „10,8 Prozent geben sogar Arbeitszeiten zwischen 48 und 60 Stunden an – nach den geschlossenen Arbeitsverträgen dürfte diese Zahl nur bei 1,3 % liegen“, heißt es dazu im Report.

• Welche Regelungen gibt es zu Überstunden?

Auch wenn die Begriffe Überstunden und Mehrarbeit häufig synonym verwendet werden, gibt es einen kleinen Bedeutungsunterschied. Von Überstunden ist die Rede, wenn ein Arbeitnehmer mehr arbeitet, als in seinem Arbeits- oder Tarifvertrag festgesetzt ist. Mehrarbeit bezeichnet hingegen die geleistete Arbeitszeit, die über die gesetzlich geregelte Arbeitszeit nach Paragraf 3 des ArbZG hinausgeht.

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Pflicht zu Überstunden. Arbeitgeber müssen Überstunden anordnen, damit ein Arbeitnehmer sie auch leistet. Und das geht eigentlich nur, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag eine entsprechende Überstundenklausel enthält. Solche Klauseln regeln häufig auch, ob und wie Überstunden vergütet oder ob Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden.

Fehlt eine Vereinbarung zur Abgeltung von Überstunden, greift der Paragraf 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in dem es heißt: „Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“

Die maximal zulässige Anzahl von Überstunden richtet sich nach der zulässigen werktäglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmern, die wie oben beschrieben nach Paragraf 3 des ArbZG geregelt ist. Dementsprechend greift auch bei den Überstunden Paragraf 14 (ArbZG), dem zufolge Abweichungen möglich sind, wenn Aufgaben in außergewöhnlichen Fällen oder vorübergehende Arbeiten in Notfällen „nicht auf andere Weisen zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen“.

Keine Regel ohne Ausnahme: Leitende Angestellte sind nach Paragraf 18 vom ArbZG ausgenommen und dürfen länger arbeiten. Wer als leitender Angestellter gilt, regelt der Paragraf 5 des Betriebsverfassungsgesetztes. Dazu gehören etwa Personen, die laut Arbeitsvertrag „zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von (...) Arbeitnehmern berechtigt“ sind oder „Generalvollmacht oder Prokura haben“.

• Wie viele Tage darf ein Arbeitnehmer am Stück arbeiten?

Normalerweise gilt der Sonntag als Ruhetag, entsprechend geht das ArbZG von sechs Werktagen, also Montag bis Samstag aus. Allerdings lässt es in bestimmten Branchen auch Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Für Sonntagsarbeit muss der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen, der Beschäftigungstag eingeschlossen, einen Ersatzruhetag gewähren, heißt es in der Komnet-Wissensdatenbank. Zudem regelt Paragraf 11 des ArbZG, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen.

Maximal 19 Tage Arbeit am Stück sind also rechtlich zugelassen. Auf der Seite der Komnet-Wissensdatenbank ist dies so erklärt: „Wenn jemand am Montag anfängt zu arbeiten und dann einschließlich der nächsten zwei Sonntage durcharbeitet, tritt die Verpflichtung zur Gewährung des Ersatzruhetages erst nach dem ersten Sonntag auf. Damit könnte also sieben plus zwölf Tage hintereinander gearbeitet werden.“

Nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, so heißt es auf der Seite der Komnet-Wissensdatenbank weiter, sollte es jedoch keine Arbeitsperioden von sieben oder mehr Arbeitstagen in Folge geben. Gesetzlich festgeschrieben ist dies jedoch nicht.