Berlin. Durch Anhebung der Altersbezüge ab Juli werden etwa 160.000 Rentner in Deutschland erstmals steuerpflichtig. Was Rentner wissen müssen.

Gut vier Millionen Rentner zahlen schon heute Steuern. Bald werden es etwa 4,4 Millionen sein. Rund 17 Millionen Rentner betrifft das nicht, denn ihre Altersbezüge liegen in der Regel unter der Steuergrenze. „Die Zahl derjenigen aber, die Abgaben entrichten müssen, steigt“, sagt Manfred Mörs vom Sozialverband VdK. Er nennt zwei Gründe: „Zum einen führen Rentenerhöhungen zu diesem Effekt.“ In diesem Jahr wird der Zuschlag wegen der guten Lohnentwicklung in der Wirtschaft bei 4,25 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten liegen. Dadurch wachsen die Renten vieler Bezieher über die Steuerfreigrenze hinaus. Ein weiterer Grund: Der steuerpflichtige Anteil der Renten steigt. Das ist eine Folge des vor elf Jahren in Kraft getretenen Alterseinkünftsgesetzes der damaligen rot-grünen Regierung. Dadurch werden die Abgaben auf Renten allmählich auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Sie gilt auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten.

Die Besteuerung von Renten

Rentner müssen nur einen Teil ihrer Rente versteuern. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab: Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern. Wer ab 2016 Rente kassiert, muss 72 Prozent versteuern. Wer 2040 erstmals Altersbezüge erhält, muss schließlich die gesamte Rente versteuern.

Der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss, wird Rentenfreibetrag genannt. Für Beschäftigte, die dieses Jahr aufhören zu arbeiten, beträgt der steuerfreie Teil 28 Prozent.

Die Grenze, ab der ein Rentner Steuern zahlen muss, ist also von Fall zu Fall verschieden und hängt von der jeweiligen Einkommenssituation und dem Beginn der Rentenzahlung ab. Generell gilt: Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihre Jahreseinnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Er schützt das Existenzminimum. Dieser Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber immer mal wieder angepasst. In diesem Jahr gilt: Für alleinstehende Rentner beträgt der Grundfreibetrag 8652 Euro, bei Ehepaaren sind es 17 304 Euro.

Beispielrechnung: Ein Rentner hat eine Jahresbruttorente von 14 700 Euro, also rund 1225 Euro monatlich. Der Rentenfreibetrag beträgt 28 Prozent (rund 4100 Euro). 72 Prozent (also rund 10 600 Euro) sind dann steuerpflichtiges Einkommen. Von diesem können noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie kleinere Pauschbeträge abgezogen werden. Bei einem Grundfreibetrag von 8652 Euro würden demnach keine Steuern fällig.

Mit den Rentenanpassungen kann sich diese Rechnung ändern. „In der Regel erhalten die Leute unter dem Strich trotzdem mehr Geld als vorher“, sagt Tobias Gerauer vom Lohnsteuerhilfeverein Bayern.

Was Rentner beachten müssen

Wird die Steuer auf die Rente erstmals fällig, wird sie nicht automatisch von der Rentenversicherung einbehalten oder vom Finanzamt eingezogen. Die Rentner müssen also selbst tätig werden und eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.

Muss man eigentlich Steuern zahlen, gibt aber keine Erklärung ab, passiert erstmal nichts. Nach einiger Zeit dürfte dann allerdings das zuständige Finanzamt aktiv werden, denn die Behörden erhalten automatisch die Daten der Rentenversicherung. Deshalb ist damit zu rechnen, dass die Finanzämter die Empfänger in regelmäßigen Abständen überprüfen. Ergibt sich dann später die Steuerpflicht, während man nicht gezahlt hat, können Nachzahlungen für die vergangenen Jahre plus Zinsen fällig werden. Dabei können schnell einige Tausend Euro zusammenkommen, was manche Senioren vor ein finanzielles Problem stellt.

Rentner sollten mögliche weitere Einkünfte beachten. Verdienen sie Miete mit einer vermieteten Wohnung, erwirtschaften sie Einkommen aus Nebenjobs oder erhalten sie Bezüge aus einer Betriebsrente, so werden diese zur Rente hinzugerechnet.

Andererseits können Rentner Ausgaben steuerlich geltend machen – dazu zählen etwa außergewöhnliche Belastungen wie Ausgaben für Medikamente oder für medizinische Behandlungen, Sonderausgaben wie Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung oder aber der Altersentlastungsbetrag, der Rentnern über 64 gewährt wird.

Tipps und Hilfe

• Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine geben Ratschläge unter anderem dazu, ab welchen Summen Steuern auf Renten fällig werden. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine: www.BDL-online.de

• Beim Bundesfinanzministerium gibt es die Broschüre „Besteuerung von Alterseinkünften“, www.bundesfinanzministerium.de

• Die Deutsche Rentenkasse zeigt Rechenbeispiele unter www.deutsche-rentenversicherung.de