Berlin. Berlin braucht dringend Wohnraum und untersagt ab Mai den Betrieb von Ferienwohnungen. Was Touristen und Vermieter jetzt wissen müssen.

Welches Hotelzimmer hat das schon? Ein Wohnzimmer mit Ledersofa, eine Dachterrasse, eine voll ausgestattete Küche? In dieser Ferienwohnung kann man sich im Urlaub zuhause fühlen. „Lebensraum auf Zeit“, nennt Stephan la Barré das. Er vermietet in Berlin insgesamt 15 Apartments. Vor allem Familien fühlten sich hier wohler als im Hotel, sagt er. Doch damit dürfte es bald vorbei sein: Ferienwohnungen sind in Berlin ab Mai verboten.

Die Hauptstadt will so den engen Wohnungsmarkt entspannen. Denn Berlin wächst und die Menschen brauchen Raum zum Leben. „Wohnungen sind zum Wohnen da“, meint Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Touristen sollen Einheimischen nicht den Platz wegnehmen. Ähnliche Verbote gibt es nach Angaben des Deutschen Tourismusverbands in Stuttgart, Hamburg oder München – allerdings nicht so streng.

Stephan la Barre wehrt sich gegen ein neues Gesetz, das Ferienwohnungen in der Hauptstadt verbietet.
Stephan la Barre wehrt sich gegen ein neues Gesetz, das Ferienwohnungen in der Hauptstadt verbietet. © dpa | Britta Pedersen

Was genau ist in Berlin untersagt?

Das Gesetz verbietet Wohnungsleerstand, Abriss, die Umwandlung von Wohnungen in Büro- oder Gewerberäume und die Nutzung als Ferienwohnung. Nur ein Zimmer der selbst bewohnten Wohnung zu vermieten, ist aber erlaubt. Touristen können sich also weiter eine Bleibe über Airbnb oder andere Plattformen suchen – dürften dann aber keine Ferienwohnungen mehr finden, sondern einzelne Zimmer mit geteilter Küche und Bad.

Sind Ferienwohnungen wirklich so ein Problem?

Wie viele es in Berlin gibt, weiß man nicht. Der Senat geht von bis zu 10.000 Wohnungen aus, die bei Plattformen wie Airbnb registriert sind. Das wären fast so viele wie in ganz Berlin pro Jahr gebaut werden – Wohnraum für 20.000 Menschen. Der Immobilienentwickler GBI rechnet sogar mit 14.400 Privatunterkünften und 6,1 Millionen Übernachtungen im Jahr. Offiziell gemeldet sind bisher 6300 Ferienwohnungen.

Löst das Verbot den Wohnungs-Engpass?

Allein auf keinen Fall. Denn die Ferienwohnungen machen nicht einmal ein Prozent des Berliner Mietwohnungsmarkts aus. Doch es könnte ein wenig helfen: Schon bevor das Gesetz richtig greift, sind aus rund 1000 Ferienwohnungen normale Mietwohnungen geworden.

Wird es Ausnahmen geben?

Bislang wurden 87 Ausnahmegenehmigungen erteilt – doch auf so eine dürfen nur die wenigsten Vermieter hoffen. Solche zum Beispiel, die in Krankenhausnähe Zimmer für Eltern kranker Kinder anbieten. Genehmigt werden auch Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien oder Schülerläden. Das finden viele Ferienwohnungs-Vermieter unfair.

Wie werden die Ferienwohnungen kontrolliert?

Das müssen die oft schon überforderten Bezirke machen, sie haben dafür mehr Stellen bekommen. Plattformen wie Airbnb wurden zudem verpflichtet, Auskunft über die Vermieter zu geben. Das Land hat auch eine Art Spitzel-Internetseite eingerichtet, auf der Nachbarn Ferienwohnungen anonym melden können. Anbietern illegaler Apartments drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Schadet Berlins so nicht dem Tourismus?

Das sehen Senat und Vermieter unterschiedlich. Die Landesregierung verweist auf die Kapazitäten in Berlins zahlreichen Hotels und Hostels, wo auch die Ferienwohnungs-Touristen noch unterkommen könnten. Vermieter La Barré dagegen berichtet von Familien, die ihren Urlaub absagten, weil er wegen der rechtlichen Unsicherheit keine Buchungen mehr annehme. „Natürlich ist das schlecht für den Tourismus“, sagt er. Außerdem verliere die Stadt einen Wirtschaftsfaktor.

Mehr als 20.000 Berliner haben im vergangenen Jahr eine Touristen-Unterkunft auf der Internetplattform Airbnb angeboten. Ein typischer Gastgeber habe damit im Jahr 1800 Euro eingenommen, teilte das Vermittlungsportal mit. „Airbnb-Gastgeber sind ganz normale Leute, die ihr Zuhause gelegentlich teilen“, hieß es. 568.000 Gäste hätten in den Wohnungen übernachtet. Meist wird die ganze Wohnung vermietet, in jedem dritten Fall aber auch nur ein Zimmer. Rund jeder dritte Gast habe angegeben, er wäre ohne Airbnb nicht nach Berlin gekommen oder so lange geblieben.

Wie wehren sich Vermieter, Airbnb, Wimdu und Co?

Airbnb-Manager wollten im März mit der Berliner Landesregierung über eine Lockerung verhandeln – jedoch ohne Erfolg. Es gebe keine Ausnahmen, hieß es danach. Jetzt zieht das Vermittlungsportal Wimdu zusammen mit rund 60 Vermietern vor Gericht. Sie sehen massive Eingriffe in die Eigentumsfreiheit und die Freiheit der Berufswahl. Denn zahlreiche kommerzielle Anbieter fürchten um ihre Existenz. „Wir verlieren unser wirtschaftliches Standbein“, sagt La Barré. Einige Kollegen hätten bereits aufgegeben. (bk/dpa)