Frankfurt/Main. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die von ihm eigentlich ungeliebte Abgabe auf Kapitalerträge zunächst nicht antasten.

Ihr ursprünglicher Zweck ist bald obsolet, dennoch will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Abgeltungssteuer wohl nicht abschaffen. Eigentlich war die Abgabe auf Kapitalerträge eingeführt worden, um Schwarzgeld und seine Erträge aus dem Ausland zurückzuholen.

Doch von Herbst an starten die Steuerbehörden mit dem automatischen internationalen Informationsaustausch. Auf diesem Weg erfahren die Finanzämter, wo die Deutschen ihr Geld anlegen, es muss nicht mehr mit pauschalen Steuerregeln, die als Steuerprivilegien gelten, nach Hause gelockt werden.

Schäuble scheut ein neues Gesetzgebungsverfahren

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit einem Steuersatz von 25 Prozent. 2009 hatte der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Steuer durchgesetzt. Sein Motto: „Lieber 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix.“ Das sollte erklären, dass für Kapitaleinkünfte nicht der (meist höhere) persönliche Steuersatz gelten soll. Denn Einkommen aus Arbeit werden mit bis zu 42 Prozent besteuert, beziehungsweise mit 45 Prozent für Einkommen ab 256.000 Euro.

Dass Schäuble die Steuer nun trotzdem beibehalten will – obwohl er eigentlich nie ein Freund der Steuer war – liegt daran, dass er fürchtet, die gesamte Unternehmensbesteuerung könnte mit dem Aus der Steuer ins Wanken geraten. Denn Abgeltungs-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer erreichen zusammengenommen für eine Aktiengesellschaft, eine GmbH oder ihre Anteilseigner ein Niveau, das in etwa der Steuerlast einer Personengesellschaft entspricht, die der Einkommenssteuer unterliegt.

Abschaffung womöglich in Teilen

So gesehen bevorzugt die Abgeltungssteuer also Kapitalerträge nicht. Anders gesagt: Die zusammengenommen ähnliche Steuerlast zwingt niemanden aus steuerlichen Gründen in eine bestimmte Rechtsform hinein. Würden Kapitalerträge mit dem persönlichen und nicht mehr mit dem pauschalen Steuersatz belegt, müssten Körperschafts- oder Gewerbesteuer sinken.

Das damit verbundene Gesetzgebungsverfahren will Schäuble aber vermeiden. Er denkt hingegen über eine Lösung nach, bei der die Abgeltungssteuer nur in Teilen abgeschafft würde: Künftig könnten nur Zinseinnahmen mit dem persönlichen, also meist höheren Satz besteuert werden, Dividenden, also Ausschüttungen aus Aktienbesitz, aber nicht.