Berlin. Der Justizminister plant, die Vergütung von Vorständen an das Durchschnittsgehalt der Kollegen zu koppeln – und das noch vor der Wahl.
Bis vor wenigen Tagen war der Name Christine Hohmann-Denhardt in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Dass sich die Juristin dann quasi über Nacht in den Schlagzeilen wiederfand, lag daran, dass die 66-Jährige auf spektakuläre Weise aus dem Vorstand des VW-Konzerns ausgeschieden war. Nach wenig mehr als einem Jahr, in dem Hohmann-Denhardt in Wolfsburg für das Ressort „Integrität und Recht“ verantwortlich war, trennten sich beide Seiten. Der Preis: zwölf Millionen Euro Abfindung für 13 Monate Arbeit.
Vor diesem Hintergrund hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun „klare gesetzliche Vorgaben für die Höhe von Managergehältern“ angekündigt. sagte er unserer Redaktion. Er werde die SPD Bundestagsfraktion dabei unterstützen, noch im März einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen.
Die Sozialdemokraten sind unter Handlungsdruck, weil Hohmann-Denhardt selbst SPD-Mitglied ist. Sie war viele Jahre Ministerin in Hessen, bevor sie Richterin am Bundesverfassungsgericht wurde und 2011 in die Autoindustrie wechselte, zunächst zu Daimler. Damit nicht genug: Im Aufsichtsrat von VW, der ihren Vertrag absegnete, sitzen die SPD-Politiker Stephan Weil und Olaf Lies, ihres Zeichens Ministerpräsident und Wirtschaftsminister von Niedersachsen.
Auch Quoten zwischen Boni und Grundgehalt sind geplant
Angesichts dessen wurde es für Kanzlerkandidat Martin Schulz schwer, hohe Managergehälter zu kritisieren, vor allem die beim VW-Konzern. Dessen ehemaliger Chef Martin Winterkorn war mit rund 16 Millionen Euro Jahresbezügen Topverdiener. Bei seinem Solo-Auftritt in der Talkshow „Anne Will“ hatte Schulz noch gesagt: „Wenn ein Konzernchef in Deutschland einen ganzen Konzern durch seine Fehlentscheidungen zum Wanken bringt, kriegt er anschließend auch noch Boni dafür.“ Eine Verkäuferin, die wegen eines „kleinen Fehlers“ auffalle, verliere dagegen ihren Job. Das war genau an dem Tag, als die Höhe der Abfindung für Hohmann-Denhardt bekannt wurde.
Martin Schulz will Kanzler werden
Die SPD-Spitze schaltete daraufhin sofort auf Angriff um, auch um der Kritik von Grünen und Linke auszuweichen. Generalsekretärin Katarina Barley war deshalb die erste, die forderte: „Wenn die Konzerne nicht im Eigeninteresse oder aus gesundem Menschenverstand diese Millionensummen als Boni oder Abfindungen begrenzen, muss es der Gesetzgeber tun.“ Parteivize Thorsten Schäfer-Gümbel verlangte ein Gesetz noch in dieser Wahlperiode. Fraktionschef Thomas Oppermann kündigte an, die SPD werde einen Entwurf schon im März vorlegen.
Sozialdemokraten wollen die Union unter Druck setzen
Justizminister Maas will dabei mithelfen. Nach seiner Vorstellung soll die Höhe der Vorstandsbezüge an das Gehaltsniveau der Belegschaft gebunden werden. Konkret: „Wir brauchen ein festgeschriebenes Maximalverhältnis zwischen der Vergütung von Vorständen und dem durchschnittlichen Gehalt ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
Außerdem sollten Quoten festgelegt werden zwischen Grundgehalt und Boni. Diese, so stellt Maas es sich vor, sollten gemeinsam mit Unternehmensverbänden und Gewerkschaften ermittelt werden. Darüber hinaus bringt der Minister eine gesetzliche Regelung ins Gespräch, wonach „variable Vergütungen bei Schlechtleistung oder sogar regelwidrigem Verhalten einbehalten oder nach Auszahlung zurückgefordert werden können“.
Union folgt dem SPD-Vorschlag noch nicht
Mit diesen Plänen wollen die Sozialdemokraten nun wiederum die Union unter Druck setzen. Der Koalitionspartner will bislang nur soweit gehen, dass Vorstandsgehälter von der Hauptversammlung festgelegt werden. So war es im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 vereinbart. Dafür warben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Unions-Fraktionschef Volker Kauder auch am Dienstag vor den Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU.
Es gehe ja zunächst um das Geld des Unternehmens „und die Anteilseigner werden schon aus eigenem Interesse keinen Mondgehältern zustimmen“, hatte Kauder jüngst in einem Interview gesagt. Die Kontrolle allein durch die Aufsichtsräte, so sieht es aber auch er, sei jedenfalls nicht ausreichend.
Verfassungsrechtlich ist der Plan nicht ganz einfach
Darüber hinaus ist die Union nach Worten von CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt bereit, die steuerliche Absetzbarkeit von Managervergütungen zu beschränken. „Wir sind da vollständig gesprächs- und kooperationsbereit“, fügte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), ein.
Dieser Plan, bei dem die SPD mitmachen würde, gilt aber als verfassungsrechtlich nicht ganz einfach. Das Prinzip, Aufwendungen für Gehälter vom zu versteuernden Gewinn abzuziehen, ist im Steuerrecht fest verankert. Entsprechend gab es in der Unions-Bundestagsfraktion gestern Kritik daran. Wirtschaftspolitiker wie Michael Fuchs (CDU) und Hans Michelbach (CSU) argumentierten, dass die Beschneidung der steuerlichen Abzugsfähigkeit ordnungspolitisch zweifelhaft sei. Auch grundsätzlich hatten sie Bedenken, Gehälter staatlich zu regeln.