Berlin. Ein geplantes Gesetz von Ministerin Schwesig verpflichtet Arbeitgeber zur Transparenz beim Lohn. Aber Arbeitgeber zweifeln am Erfolg.

Für die Frauenministerin ist es ein „Tag des Lächelns“. Seit drei Jahren macht sich Manuela Schwesig (SPD) für die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen in Deutschland stark. Nun hat sich die Koalition in einem Kompromiss darauf geeinigt, ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit auf den Weg zu bringen. Viele Beschäftigte wissen heute nicht, ob sie im Vergleich zu ihren Kollegen fair bezahlt werden. Dies soll das Gesetz durch neue Auskunftsrechte ändern. Es richtet sich gleichermaßen an Frauen und Männer.

Wie groß sind die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen?

Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt 21 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Diese Lohnlücke entsteht auch dadurch, dass Frauen häufiger in Teilzeit beschäftigt sind, seltener Führungspositionen besetzen oder in schlechter bezahlten Jobs im Handel oder Sozialberufen arbeiten. Doch selbst wenn Berufstätige in gleicher Beschäftigung verglichen werden, verdienen Frauen nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes immer noch im Durchschnitt sieben Prozent weniger als Männer. Bei einem Bruttomonatslohn von 3500 Euro beträgt die Lohnlücke der Frauen 245 Euro.

Warum hält die Bundesregierung das Gesetz für notwendig?

Das Grundgesetz, Artikel 3, schreibt die Gleichberechtigung für Männer und Frauen vor. Insofern versteht die Regierung es als verfassungsrechtlichen Auftrag, dass auch im Arbeitsleben beide Geschlechter gleich behandelt werden. Transparenz der Löhne ist eine Voraussetzung, um Ungerechtigkeiten überhaupt aufzudecken.

Wer profitiert von dem Gesetz – und wer nicht?

Alle Mitarbeiter in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten sollen einen individuellen Auskunftsanspruch erhalten. Damit hätten mehr als 14 Millionen Beschäftigte das Recht zu erfahren, was sie im Vergleich zu Kollegen in ähnlichen Positionen verdienen. Das Gleiche gilt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Sollte die Auskunft ergeben, dass Mitarbeiter zu wenig Lohn bekommen, besteht für sie ein Rechtsanspruch auf Nachzahlung – der schon heute im Fall von Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Arbeitsgerichten eingeklagt werden kann. Für Mitarbeiter, die in kleineren Betrieben beschäftigt sind, gilt das Gesetz nicht. Schwesig wollte dieses Recht ursprünglich für Firmen ab sechs Mitarbeitern einführen, scheiterte jedoch am Widerstand von CDU und CSU.

Was kommt auf die betroffenen Unternehmen zu?

Die Firmen müssen auf Anfrage von Mitarbeitern die Vergleichslöhne, die in dem Betrieb bezahlt werden, offenlegen. Gibt es in dem Unternehmen einen Betriebsrat, so soll die Anfrage über diesen gestellt werden. In Firmen ohne Mitarbeitervertretung oder Tarifvertrag müssen sich die Arbeitnehmer direkt an ihren Arbeitgeber wenden. Grundsätzlich soll das Gehalt mit Löhnen von fünf Beschäftigten des anderen Geschlechts verglichen werden.

So müssen Frauen als Vergleichsgruppe fünf männliche Kollegen benennen, Männer wiederum fünf Kolleginnen. Die Anfrage muss von den Unternehmen innerhalb eines Monats beantwortet werden. Alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen zudem alle fünf Jahre Prüfverfahren zur Lohngerechtigkeit absolvieren. Auch besteht für diese rund 4000 Firmen mit ihren insgesamt 6,6 Millionen Beschäftigten die Pflicht, regelmäßig über die Gleichstellung in ihrem Konzern zu berichten. Dazu gehört die Beantwortung von Fragen, wie groß die Lohnlücke bei ihnen ist und warum sie besteht.

Was gehört zum Lohnvergleich?

In den Gehaltsvergleich fließen alle Entgeltbestandteile ein. Zur Auskunftspflicht gehören damit auch außertarifliche Leistungen – wie Dienstwagen oder Leistungszulagen.

Was kostet das Gesetz?

Der zusätzliche bürokratische Aufwand für Unternehmen und Behörden beziffert die Familienministerin auf insgesamt fünf Millionen Euro.

Was passiert mit Beschäftigten in kleineren Unternehmen?

Das Familienministerium hat den Auftrag, die Verhältnisse in kleineren Unternehmen durch eine Studie zu erforschen. Aus den Ergebnissen sollen dann weitere Vorschläge für mehr Lohngerechtigkeit entwickelt werden.

Wann soll das Gesetz kommen?

Das Ministerium legt mit den beschlossenen Eckpunkten in Kürze einen Gesetzentwurf vor. Dieser geht wie üblich in die Ressort- und Verbändeabstimmung. Im Dezember soll der Entwurf vom Kabinett verabschiedet werden, im Frühjahr ins Parlament und schon im Sommer – im Juli – in Kraft treten.

Was sagen die Kritiker dazu?

Das Gesetz ist umstritten. Den Grünen und Linken geht der Kompromiss nicht weit genug. Arbeitgeber befürchten ein „Bürokratiemonster“. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Rainer Dulger, hat massive Zweifel an der Wirksamkeit. Zur Wahrheit gehöre, „dass dieses Gesetz nichts an der statistischen Lohnlücke ändern wird“, sagte Dulger dieser Redaktion.

Dulger fordert, für die Lohngerechtigkeit andere politische Schwerpunkte zu setzen: „Wer nicht nur Showpolitik machen will, sondern wirklich was verändern möchte, sollte uns beispielsweise helfen, Frauen stärker für technische Berufe zu werben.“ Die Lohnlücke entsteht laut Dulger, „weil die Arzthelferin und die für ein Online-Magazin schreibende Publizistikstudium-Absolventin weniger verdienen als die Fachinformatikerin und die Maschinenbauingenieurin in der Industrie“.