Berlin. Gastronomie und Handel bilden die unrühmliche Spitze: Hier ist Arbeit auf Abruf besonders verbreitet. Die Regeln sind wenig arbeitnehmerfreundlich - und werden oft noch unterlaufen.

Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten auf Abruf. Dabei hängt der Einsatz der Beschäftigten vom jeweiligen Bedarf der Unternehmen ab.

Bis zu 1,9 Millionen Arbeitnehmer gehen einer derartigen Beschäftigung nach, wie eine am Montag in Berlin veröffentlichte Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zeigt. Zuerst hatte die "Saarbrücker Zeitung" darüber berichtet. Der DGB fordert die Abschaffung dieser vor allem in der Gastronomie verbreiteten Arbeitsverhältnisse.

Laut DGB-Studie arbeiten allein in der Gastronomie mindestens zwölf Prozent der Beschäftigten auf diese Weise. Auch in anderen Dienstleistungsbereichen und im Handel arbeiteten viele Beschäftigte in variablen Arbeitszeiten, die am Kundenaufkommen orientiert seien.

Besonders bei Minijobs, bei Geringqualifizierten und bei Migranten ist Arbeit auf Abruf verbreitet. Kleine und mittlere Betriebe greifen öfter auf die Arbeitsform zurück.

Dem Bericht zufolge ist der Beschäftigte zum Beispiel nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihn mindestens vier Tage im Voraus über seinen Einsatz informiert. Laut DGB-Studie wird aber jeder Dritte erst am selben Tag kontaktiert und ein weiteres Drittel ein bis drei Tage im Voraus.

Obendrein könnten sich die Betriebe der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub relativ leicht entziehen, "indem sie die Arbeit an diesen Tagen einfach nicht abrufen", heißt es in der Untersuchung. Das Problem sei, dass die Beweislast in diesen Fällen beim Beschäftigten liegt. Er selbst müsse nachweisen, dass der Abruf alleine aus Gründen der Krankheit oder des Urlaubs nicht stattgefunden hat. Zugleich müssten Betroffene mit schwankenden und damit wenig planbaren Einkommen leben.

"Bei Arbeit auf Abruf wird das wirtschaftliche Risiko der Betriebe voll auf die Beschäftigten verlagert. Damit muss Schluss sein", forderte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Verlässliche und planbare Arbeitszeiten müssten gerade auch bei Teilzeitarbeit möglich sein. "Alle Beschäftigten brauchen mehr Schutz vor einseitiger betriebsbedingter Flexibilisierung", sagte Buntenbach. Die Arbeitnehmer müssten stattdessen ihre Arbeitszeiten stärker ihrem persönlichen Bedarf anpassen können. Geregelt werden die Jobs im Teilzeit- und Befristungsgesetz.