Berlin. Die Zeit für eine Einigung ist wieder einmal knapp, und die Differenzen könnten größer nicht sein. Dennoch hofft der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf eine Lösung noch in diesem Monat. Schafft es jetzt ein neues Gremium?

Im Bund-Länder-Streit über die Reform der Erbschaftsteuer ist trotz wachsenden Zeitdrucks kein rascher Kompromiss in Sicht.

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag vertagte die Verhandlungen am Donnerstagabend nach nur kurzen Beratungen in Berlin auf den 21. September. Bis dahin soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mögliche Kompromisslinien zu den künftigen Steuerbegünstigungen für Firmenerben ausloten.

Vor den Gesprächen gaben sich beide Seiten unversöhnlich. Die CSU lehnt Korrekturen an dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetz kategorisch ab. SPD, Grüne und Linke beharren auf einer grundlegenden Überarbeitung der bisher geplanten Verschonungsregeln für vererbtes oder verschenktes Betriebsvermögen. Trotz weit auseinander liegender Positionen hoffen die Vermittler auf eine Einigung noch im September.

Dann würde eine letzte, vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist eingehalten. Ansonsten wollen sich die Karlsruher Richter erneut mit der Steuer befassen. Sie könnten die Steuerprivilegien für Firmenerben stärker einschränken als geplant oder ganz kippen. Es wird aber nicht erwartet, dass bei erfolglosen Verhandlungen von Bund und Ländern die Richter unmittelbar nach dem September aktiv werden. So könnten Bund und Länder auf eine Zusatz-Frist von einigen Wochen hoffen.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sagte vor den Gesprächen im Vermittlungsausschuss, "nach derzeitigem Stand wird es sehr schwer". Offensichtlich bestehe der Wunsch bei SPD und Grünen nach einer Totalrevision - was in erster Linie zu höheren Steuern führe und Arbeitsplätze vernichte.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) betonte: "Der Vermittlungsausschuss soll ja nicht Betonpositionen festlegen, sondern vermitteln." Daher habe er die Erwartung, dass das Gremium dem gerecht werde: "Dazu müssen aber beide Seiten sich bewegen können." Wenn eine Seite sage, jedes geänderte Komma sei eine Totalrevision, sehe es schlecht aus.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die Verschonungsregeln für Firmenerben als zu großzügig gekippt und bis Ende Juni 2016 schärfere Vorgaben gefordert. Eine Einigung zwischen Bund und Ländern ist jedoch gescheitert. Umstritten sind vor allem die Begünstigungen für große Unternehmensvermögen. Von schärferen Regeln wäre nur ein kleinerer Teil großer Familienunternehmen stärker betroffen.

Aus Furcht vor weniger großzügigen Steuerbegünstigungen haben laut Forschungsinstitut DIW eine Reihe von Familienunternehmern die Firma schnell noch an ihre Kinder verschenkt - oft an Minderjährige. Von den 144 Milliarden Euro an steuerfreien Firmenübertragungen zwischen 2011 und 2014, für die Altersangaben vorliegen, seien 37 Milliarden an Minderjährige gegangen. 29,4 Milliarden Euro davon hätten 90 Kinder im Alter von unter 14 Jahren erhalten, denen jeweils Vermögen von mindestens 20 Millionen Euro übertragen worden sei - im Schnitt also 327 Millionen Euro.

In den vergangenen Jahren habe es hohe Vorzieheffekte gegeben, schreibt das DIW. 2012 seien steuerfreie Übertragungen von Firmenvermögen auf 40 Milliarden Euro gestiegen, 2014 auf 66 Milliarden. 2015 seien es 57 Milliarden gewesen. Die steuerpflichtigen Erwerbe nach Begünstigungen und Freibeträgen hätten sich dagegen kaum verändert. Die Steuerausfälle durch die würden für die Jahre 2011 bis 2014 auf gut 40 Milliarden Euro geschätzt. 2015 dürften etwa 13 Milliarden hinzugekommen sein.