Berlin.

Flüchtlinge sollen künftig einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, es kommen aber auch einige Verschärfungen auf sie zu. Heute tritt das sogenannte Integrationsgesetz in Kraft.

Es sieht zahlreiche Änderungen vor: mehr Angebote zur besseren Eingliederung, aber auch mehr Strenge gegenüber "Integrationsverweigerern".

Mehr Menschen als bislang können künftig zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Wer trotz Aufforderung nicht teilnimmt oder einen Kurs vorzeitig abbricht, muss mit Kürzungen der Sozialleistungen rechnen.

Der Staat kann anerkannten Flüchtlingen künftig unter bestimmten Bedingungen für einen Zeitraum von drei Jahren den Wohnort vorschreiben. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis sollen Flüchtlinge in Zukunft nur noch dann bekommen, wenn sie ausreichende "Integrationsleistungen" vorweisen können.

Auf der anderen Seite soll der Zugang zum Jobmarkt besser werden: Schutzsuchende, die eine Ausbildung anfangen, sollen während der gesamten Lehre und - sofern sie einen Job finden - auch mindestens zwei Jahre danach im Land bleiben dürfen. Und eine große Hürde für Flüchtlinge bei der Jobsuche - die "Vorrangprüfung", die Bewerber mit deutschem oder EU-Pass bevorzugt - soll drei Jahre lang in vielen Regionen wegfallen. Diese Prüfung wird laut Arbeitsministerium in 133 von insgesamt 156 Bezirken der Agentur für Arbeit ausgesetzt.