Berlin. Visafreiheit für die Türkei, Umbau des Asylsystems, weitere Grenzkontrollen: Die EU-Kommission plant eine Reihe von Neuregelungen.

Brüssel krempelt die europäische Flüchtlingspolitik um und erleichtert türkischen Staatsbürgern das Reisen in die Schengen-Staaten: Die EU-Kommission hat am Mittwoch weitreichende Änderungen empfohlen, die Visa, Grenzkontrollen und die Verteilung von Flüchtlingen betreffen.

Im Kern bestehen die Empfehlungen der EU-Kommission aus drei Punkten:

  1. Die Visafreiheit für türkische Bürger für Aufenthalte bis zu 90 Tagen
  2. Die Reform des Asylsystems und damit einer Umverteilung von Flüchtlingen
  3. Die Verlängerung der Grenzkontrollen innerhalb der EU

Da es sich lediglich um Empfehlungen der Kommission handelt, sind die Vorschläge nicht in Stein gemeißelt. Sie sind für die einzelnen EU- Länder nicht verbindlich: In einem nächsten Schritt müssen der Rat der Mitgliedstaaten und das Europaparlament noch über die Neuregelungen entscheiden.

Insbesondere die Visafreiheit für türkische Staatsbürger steht unter Vorbehalt. Diese hatte die EU der Türkei für die Rücknahme von Flüchtlingen aus Griechenland versprochen. Beim EU-Türkei-Abkommen vom 18. März war beschlossen worden, dass die Türkei 72 Bedingungen erfüllen muss. In dem am Mittwoch vorgelegten Bericht der EU-Kommission heißt es, dass 65 Bedingungen erfüllt seien.

Fünf weitere Bedingungen seien dringend noch zu erfüllen. Für weitere zwei Kriterien müsse die Türkei noch Zeit erhalten, sie seien in der gegebenen Frist aber gar nicht erfüllbar gewesen. Unter den fünf unerfüllten Bedingungen ist auch eine Reform der Gesetze zur Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung in der Türkei. Bis Ende Juni sollen alle Voraussetzungen erfüllt sein – und damit würde auch die Visafreiheit gelten.

1. Was bedeutet die Visafreiheit für türkische Staatsbürger?

Die bisherige Regelung: Wegen der Visapflicht mussten Türken bei den deutschen diplomatischen Vertretungen bislang einen Antrag für die Einreise in die EU stellen. Diese Kurzzeitvisa, um die sich die aktuelle Diskussion dreht, erlauben einen Aufenthalt von 90 Tagen. Alleine in Istanbul waren für ihre Ausstellung 30 Stellen vorgesehen. Rund 90 Prozent der Antragssteller bekamen im Schnitt auch ein solches Visum. Daher lautete ein Argument der Befürworter der Visafreiheit, dass auch der alten Regelung zufolge bereits fast alle türkischen Bürger in die EU reisen konnten. Die Gegner der Visafreiheit hoben indes hervor, dass die Gebühr von 60 Euro pro Antrag viele Türken abschrecke. Bürgern, die nicht überzeugend darlegen konnten, dass sie wieder in die Türkei zurückkehren, wurde die Einreise verwehrt.

Die geplante Regelung: Die Visumfreiheit soll für Inhaber von biometrischen Pässen gelten. Zwar verfügen die meisten Türken nicht über das moderne Ausweisdokument, doch hat die EU-Kommission eine Zwischenlösung angekündigt: Zunächst gebe die Türkei biometrische Pässe mit kurzer Gültigkeit aus, die ein Foto und Fingerabdrücke enthalten. Bis zum Oktober will die Türkei biometrische Pässe ebenfalls flächendeckend einführen. Der Aufenthalt der türkischen Bürger umfasst Geschäftsreisen und private Reisen und beschränkt sich auf 90 Tage im Halbjahr.

2. Nach welchem System will die EU-Kommission Flüchtlinge verteilen?

Die EU-Kommission will von EU-Staaten 250.000 Euro für jeden Flüchtling fordern, den das Mitgliedsland in einer Krisensituation nicht aufnehmen will. Damit will sich Brüssel gegen eine erneute Flüchtlingswelle wappnen und Mitgliedsländer mit einer Außengrenze stärker entlasten. Grundsätzlich will die EU-Kommission an dem Prinzip festhalten, dass Flüchtlinge ihren Antrag auf Schutz weiterhin in dem Mitgliedsland stellen müssen, in dem sie zuerst den Boden der EU betreten haben.

Ergänzt werden soll diese sogenannte Dublin-Regelung aber durch einen „Fairness-Mechanismus“, durch den Haupt-Ankunftsländer wie Italien und Griechenland entlastet würden, falls dort erneut eine große Anzahl an Flüchtlingen in kurzer Zeit ankommt. Im Falle eines massiven Zustroms von Migranten sollen dafür andere EU-Staaten dem betroffenen Land Asylbewerber abnehmen.

Wann die Kapazität eines Mitgliedslandes erschöpft ist, würde sich den Plänen zufolge nach dessen Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft richten. Eine Überlastung wäre gegeben, wenn 50 Prozent mehr Flüchtlinge ankommen als der betroffene Staat diesen Vorgaben entsprechend stemmen müsste.

Sollte sich ein Staat der Aufnahme von Flüchtlingen komplett verweigern, muss er sich nach dem Willen der EU-Kommission mit 250.000 Euro beteiligen – pro Flüchtling, den das Land eigentlich hätte aufnehmen sollen.

3. Welche Grenzen will die EU-Kommission in der EU kontrollieren?

Die vorübergehenden Grenzkontrollen in Deutschland und vier weiteren Staaten will die EU-Kommission verlängern: Sie sollten maximal um sechs Monate gestreckt werden. Konkret geht es um die Kontrollen, mit denen neben Deutschland auch Österreich, Schweden, Dänemark und Norwegen seit dem Herbst versuchen, die Einwanderung von Flüchtlingen zu steuern.

Allerdings werden die Länder aufgefordert, die Kontrollen im nächsten halben Jahr stets zu überprüfen und an die Lage anzupassen. Die Kontrollen könnten viermal bis zu einer Dauer von höchstens zwei Jahren verlängert werden, wenn das Funktionieren des reisefreien Schengen-Raums insgesamt auf dem Spiel steht. (mit rtr/dpa)