München. Im NSU-Prozess sollten am Mittwoch die Plädoyers beginnen. Zunächst gab es aber eine Verzögerung – wegen eines Antrags der Verteidiger.

  • Die Bundesanwaltschaft hat angekündigt, ihre Plädoyers zu halten
  • Der Vortrag könnte bis zu 22 Stunden dauern
  • Nach dens Plädoyers können Nebenkläger und vor allem die Verteidigung sich äußeren

Die Verhandlung am 374. Verhandlungstag im NSU-Prozess war zunächst bis zum Nachmittag unterbrochen worden, doch dann entschied der vorsitzende Richter: es geht erst kommenden Dienstag weiter. Die Verteidiger der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben hatten zuvor einen unaufschiebbaren prozessualen Antrag angekündigt.

Doch zu den Verzögerungen des Verhandlungstags führte ein Streit um Auchzeichnungen. So lehnte das Gericht einen Antrag mehrerer Verteidiger ab, von den Plädoyers der Bundesanwaltschaft eine Tonaufzeichnung anzufertigen und diese den Prozessbeteiligten zur Verfügung zu stellen. Das verstoße gegen die Persönlichkeitsrechte der Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft, begründete der Vorsitzende Richter, Manfred Götzl, unter anderem die Ablehnung durch den Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht in München.

Verhandlung bereits zweimal unterbrochen

Er verwies zudem darauf, dass die Verteidiger erfahrene Anwälte seien und es zu ihrem Berufsbild gehöre, mündliche Vorträge zu erfassen und strukturieren zu können. Aus Sicht des Gerichts gehe es auch schneller, zusammenfassende Aufzeichnungen statt der Tonaufzeichnungen auszuwerten.

Nach dem Verkünden der Ablehnung des Antrags durch das Gericht, wurde die Verhandlung vorerst für 20 Minuten unterbrochen, damit sich die Verteidiger von Zschäpe und Wohlleben mit ihren Mandanten beraten können. Danach beantragten die Verteidiger eine weitere Pause von zwei Stunden, um ihre angekündigten Anträge formulieren zu können. Nach der Pause ging es jedoch mit Streitigkeiten über die Aufzeichungen weiter bis Götzl die Verhandlungen unterbrach. Am kommenden Dienstag soll es dann weitergehen.

Plädoyers sollen 22 Stunden dauern

Für den 374. Verhandlungstag war am Dienstag sehr kurzfristig der Beginn des Plädoyers der Bundesanwaltschaft angekündigt worden. Bundesanwalt Herbert Diemer stellte einen Vortrag von etwa 22 Stunden in Aussicht. Nach Angaben der Pressestelle des Oberlandesgerichts wurden im NSU-Verfahren bisher etwa 33 Befangenheitsanträge gestellt.

Mit Beginn des Verhandlungstages war die Zuschauertribüne komplett besetzt. Das Interesse an den angekündigten Plädoyers ist damit groß. Ob die Bundesanwaltschaft heute noch mit ihrem Vortrag beginnen kann, ist derzeit unklar. Sollten die Verteidiger Befangenheitsanträge stellen, ist das unwahrscheinlich. Über diese Anträge müsste ein anderer Senat am Oberlandesgericht in München erst entschieden. (mit dpa-Material)