Berlin. Was folgt, wenn der Bundestag die „Ehe für alle“ beschließt? Das Grundgesetz muss nicht geändert werden, sagt Bundesjustizminister Maas.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält eine Änderung des Grundgesetzes zur Einführung der Ehe auch für homosexuelle Paare nicht für erforderlich. „Die ,Ehe für alle’ sollte eigentlich längst kein Streitthema mehr sein, sondern eine Selbstverständlichkeit“, sagte der SPD-Politiker unserer Redaktion. „Eine Änderung des Grundgesetzes halten wir nicht für erforderlich. Wir sehen einen Wandel des traditionellen Eheverständnisses, der angesichts der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers die Einführung der ,Ehe für alle’ verfassungsrechtlich zulässt.“

Der Bundestag wird noch in dieser Woche über die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben entscheiden. Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied am Mittwoch in Berlin, noch für diese letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause eine Abstimmung anzusetzen. Zudem empfahl das Gremium die Annahme eines Gesetzentwurfs des Bundesrats, der die Öffnung der Ehe vorsieht.

Ehe vs. "eingetragene Lebenspartnerschaft" - Das sind die Unterschiede

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    Die SPD-Abgeordneten stimmten im Ausschuss wie angekündigt für eine Entscheidung, die sie bislang aus Koalitionstreue blockiert hatten. Die Union votierte dagegen. Bei der Abstimmung, die voraussichtlich für Freitag auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt wird, wird mit einer Mehrheit für die „Ehe für alle“ gerechnet. (fmg/dpa)