Hamburg. Mit ausländischem Namen ist die Wohnungssuche in Deutschland besonders schwer. Das zeigt eine Untersuchung von zwei großen Medien.

  • Bayerischer Rundfunk und „Spiegel“ haben zum Test 20.000 Bewerbungen verschickt
  • Bei einheimisch klingenden Namen war die Resonanz positiver
  • Der Bundesjustizminister kritisiert diese Art der Diskriminierung

Bei der Suche nach Mietwohnungen haben Bewerber mit ausländisch klingendem Namen oft schlechte Karten: Nach einer Recherche von Bayerischem Rundfunk und „Spiegel“ bevorzugen Vermieter Interessenten mit deutschem Namen. „Menschen mit ausländischem Namen werden auf dem Mietmarkt deutlich diskriminiert“, lautet das am Donnerstag veröffentlichte Ergebnis der Datenjournalisten.

Besonders betroffen seien Bewerber mit türkischem oder arabischem Migrationshintergrund. Sie würden in jedem vierten Fall, in dem ein deutscher Interessent zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen wird, übergangen. Und unter den arabischen und türkischen Bewerbern haben es Männer noch schwerer als Frauen.

20.000 Anfragen verschickt

BR und „Spiegel“ versandten den Berichten zufolge rund 20.000 Anfragen für Besichtigungstermine auf Online-Mietangebote im Internet. Sie erhielten 8000 Antworten – mit klarer Tendenz zugunsten deutscher Namen. Bis auf den Namen waren die anderen Daten wie Alter oder Beruf der Testanfragen identisch.

Die Recherche lief in zehn großen Städten. Dem Bericht zufolge zeigt die Auswertung der Antworten: Auf den engen Mietmärkten in den Metropolen München und Frankfurt am Main ist die Diskriminierung besonders groß.

Minister Maas: Rechtswidrige Diskriminierung

Private Wohnungsvermieter benachteiligen Ausländer zudem stärker als gewerbliche, heißt es weiter. „Wir haben festgestellt, dass Privatpersonen ausländische Bewerber stärker diskriminieren als Makler, Hausverwaltungen oder Wohnungsunternehmen“, so die Autoren. Untersucht wurde allein die „erste Stufe des Auswahlprozesses“, also die schriftliche Bewerbung.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kritisierte die Diskriminierung von Ausländern bei der Wohnungssuche scharf. „Niemand darf bei der Wohnungssuche allein aufgrund seines Namens benachteiligt werden“, sagte Maas dem „Spiegel“. „Wenn bei der Vermietung einer Wohnung allein die vermutete Herkunft dazu führt, dass Interessenten von vornherein ausgeschlossen werden, ist das eine rechtswidrige Diskriminierung.“ (W.B./epd)