Karlsruhe. Mehrere Atomkonzerne können auf die Rückerstattung von sechs Milliarden Euro hoffen. Eine Steuer wurde nun für rechtswidrig erklärt.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Brennelementesteuer nicht mit der Verfassung vereinbar ist
  • Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für die Steuer gehabt, begründet das Gericht die Entscheidung
  • Die Atomkonzerne können jetzt auf mehr als sechs Milliarden Rückerstattung hoffen

Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss erklären die Karlsruher Richter das Gesetz deshalb rückwirkend für nichtig.

Damit können die Atomkonzerne auf Rückerstattung von insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro hoffen. Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt, heißt es zur Begründung. (Az. 2 BvL 6/13)

Unternehmen beziffern Milliarden-Ansprüche

Der Essener Eon-Konzern bezifferte seinen Anspruch auf insgesamt 3,3 Milliarden Euro – Steuerzahlungen von 2,85 Milliarden Euro plus 450 Millionen Euro Zinsen, wie Eon am Mittwoch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mitteilte. Das Unternehmen werde das Geld zur Schuldentilgung und Stärkung der Bilanz einsetzen.

RWE geht von der kompletten Rückerstattung seiner seit 2011 gezahlten Kernbrennstoffsteuer von 1,7 Milliarden Euro aus, wie das Unternehmen erklärte. Zur Verwendung des Geldes gebe es noch keinen Beschluss. EnBW hatte nach Unternehmensangaben 1,44 Milliarden Euro an Steuer bezahlt. Die Kraftwerke mit Beteiligungen des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall, Brunsbüttel und Krümmel, sind seit 2011 vom Netz und deshalb nicht betroffen.

Widerstand gegen Brennelementesteuer bis zuletzt

Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums hat die Steuer insgesamt 6,285 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült.

Die AKW-Betreiber hatten die Steuer vor verschiedenen Finanzgerichten angefochten. In Hamburg hatten die Richter grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Nach einer Klage von Eon setzten sie deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Im Zuge einer Einigung über die kostspielige Finanzierung der Entsorgung der atomaren Altlasten mit dem Bund hatten die Konzerne etliche Klagen fallen lassen. Ihren Widerstand gegen die Brennelementesteuer hatten sie aber nicht aufgegeben. (dpa)