Nürnberg. Mittelfranken will weiterhin die Abschiebehaft für den 20-jährigen Afghanen. Der junge Mann hofft derweil auf eine Ausbildungsstelle.

Die Zukunft des von der Abschiebung bedrohten 20-jährigen Afghanen in Nürnberg ist weiter offen. Die Regierung von Mittelfranken legte am Freitag Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom Vortag ein, um eine Abschiebehaft für den Mann zu erreichen, wie eine Sprecherin mitteilte. Das weitere Vorgehen werde geprüft.

Am Donnerstag war der junge Afghane nach der Gerichtsentscheidung auf freien Fuß gekommen. Die Richterin hatte entschieden, dass er nicht bis Ende Juni in Sicherungshaft muss.

Beim Versuch, den 20-Jährigen abzuschieben, war es am Mittwoch vor einer Berufsschule in Nürnberg zu Tumulten gekommen. Schüler hatten mit einer Sitzblockade und einer spontanen Demonstration versucht, die Abschiebung zu verhindern. Neun Polizisten wurden verletzt, fünf Menschen vorübergehend festgenommen.

Mögliche Drohung kein Grund für Abschiebehaft

Eine mögliche Drohung des Flüchtlings war für das Gericht kein Grund für eine Abschiebehaft, wie sein Anwalt Michael Brenner mitteilte. Auch vor der Ermittlungsrichterin sei der Satz am Donnerstag zur Sprache gekommen – ohne weitere Folgen für seinen Mandanten. Laut Polizei hatte der 20-Jährige beim Versuch seiner Abschiebung am Mittwoch gesagt: „Ich bin in einem Monat wieder da. Und dann bringe ich Deutsche um.“

Dagmar Gerhard, Vorsitzende der Flüchtlingsinitiative „Mimikri“, die den jungen Afghanen unterstützt, sagte: „Er kann sich nicht erinnern, dass er das gesagt hat.“ Möglicherweise sei ihm so etwas herausgerutscht in der emotionalen Ausnahmesituation – oder aus Wut. „Wenn ja, dann hat er das aber nicht so gemeint und er entschuldigt sich dafür.“

Die Bundesregierung hatte am Donnerstag Abschiebungen nach Afghanistan nach einem schweren Terroranschlag in Kabul für viele Fällen vorerst ausgesetzt. Sie will Afghanen vorerst nur zurückschicken, wenn sie Straftäter oder sogenannte Gefährder sind – also Menschen, denen die Sicherheitsbehörden einen Terrorakt zutrauen. Das Gleiche gelte für Menschen, die „hartnäckig ihre Mitarbeit an der Identitätsfeststellung“ verweigerten.

Afghane macht Aufnahmeprüfung bei Ausbildungsbetrieb

Das gelte auch für den Afghanen, erklärte die Regierung von Mittelfranken. „Bis Frühjahr 2017 ist er seinen Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung gegenüber den zuständigen Ausländerbehörden in keiner Weise nachgekommen“, hieß es. „Er hat in dieser Zeit gegenüber den Ausländerbehörden weder einen Pass, noch eine Tazkira (das übliche Identitätsdokument in Afghanistan) vorgelegt, noch sich um entsprechende Papiere bemüht.“ Erst in diesem Frühjahr sei der Regierung bekannt geworden, dass er dem afghanischen Generalkonsulat die für den Passerwerb notwendige Tazkira vorgelegt habe.

Dagegen erklärte Anwalt Brenner, der 20-Jährige habe sehr wohl bei der Identitätsfeststellung mitgeholfen: „Mein Mandant hat mehrmals beim Konsulat in München vorgesprochen.“ Laut „Mimikri“ wurde dem 20-Jährigen vom Konsulat die Ausstellung eines Passes aber verweigert. Brenner sagte, erst in diesem Jahr hätten die afghanischen Behörden seinem Mandanten einen Reisepass ausgestellt. Diesen habe er vorlegt, als er im März eine Aufenthaltserlaubnis beantragt habe. Diese sei jedoch abgelehnt worden.

Sein Mandant wolle am Freitag eine Art Aufnahmeprüfung bei einem Ausbildungsbetrieb machen, sagte sein Anwalt. „Wir wollen den Weg, den er hier gegangen ist, fortsetzen.“ Er werde alle Rechtsmittel ausschöpfen, damit der Afghane in Deutschland bleiben könne. Als erstes wolle er eine Duldung beantragen. Denn sein Mandant sei weiter ausreisepflichtig. (dpa)