Berlin. Jeder Deutsche soll sich einen Vorrat an Lebensmitteln und Wasser zulegen. Der Staat muss ebenfalls eine Grundversorgung sicherstellen.

Der Schutz der Regierung und ihrer Gebäude ist Teil einer viel breiter angelegten staatlichen Notfallvorsorge. Das Bundeskabinett hat dazu im vergangenen Sommer ein 70-seitiges Papier beschlossen, die „Konzeption Zivile Verteidigung“.

Man müsse sich auf Katastrophenszenarien vorbereiten, warb Innenminister Thomas de Maizière (CDU), „das macht jedes Land der Welt“. Der Bund unterhält dazu eigens ein Amt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Die Behörde rät dazu, die Vorratsspeicher so zu bestücken, dass sich ein Haushalt zwei Wochen lang autark versorgen kann. Pro Person sollten 28 Liter Getränke aufbewahrt werden. Zudem sollten zum Beispiel auch 4,9 Kilo Getreide, Brot, Kartoffeln, Nudeln und Reis sowie 3,6 Kilo Obst und Nüsse eingelagert werden. Hinzu kommen 5,6 Kilo Gemüse und Hülsenfrüchte, am besten eingekocht oder in Konserven.

Zum Konzept der Bundesregierung gehören auch Pläne für Krankenhäuser, Strom- und Wasserversorgung, Warnsysteme und nicht zuletzt für den Schutz der Kulturgüter: Denkmäler, Werke der bildenden Kunst, Bücher. Neben der Aufrechterhaltung der Regierungsfunktionen gehören zur Strategie der Zivilschutz, die Versorgung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der Bundeswehr.

Diese Gegenstände braucht man im Notfall

Das Bundesamt für Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz (BBK) empfiehlt den Bürgern in Deutschland zahlreiche Gegenstände für den Notfall bereitzuhalten. Wir stellen diese Liste vor. Um im Ernstfall ein Paket griffbereit zu haben, sollte folgendes Notfallgepäck vorhanden sein: Persönliche Medikamente, Behelfsmäßige Schutzkleidung, Wolldecke, Schlafsack, Unterwäsche, Strümpfe, Gummistiefel, derbes Schuhwerk, Essgeschirr,  Thermoskanne, Becher, Material zur Wundversorgung, Dosenöffner und Taschenmesser, Strapazierfähige, warme Kleidung, Taschenlampe, Kopfbedeckung, Schutzhelm
Das Bundesamt für Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz (BBK) empfiehlt den Bürgern in Deutschland zahlreiche Gegenstände für den Notfall bereitzuhalten. Wir stellen diese Liste vor. Um im Ernstfall ein Paket griffbereit zu haben, sollte folgendes Notfallgepäck vorhanden sein: Persönliche Medikamente, Behelfsmäßige Schutzkleidung, Wolldecke, Schlafsack, Unterwäsche, Strümpfe, Gummistiefel, derbes Schuhwerk, Essgeschirr, Thermoskanne, Becher, Material zur Wundversorgung, Dosenöffner und Taschenmesser, Strapazierfähige, warme Kleidung, Taschenlampe, Kopfbedeckung, Schutzhelm © Istockphoto/tab1962
Lebensmittel: 4,9 kg Getreide, Kartoffeln, Nudeln, Reis; 5,6 kg Gemüse, Hülsenfrüchte; 3,6 kg Obst, Nüsse; 3,7 kg Milch, Milchprodukte; 2,1 kg Fleisch, Fisch; 0,5 kg Fette, Öle; Sonstiges nach Belieben (Süßigkeiten, Zucker, Fertiggerichte etc.)
Lebensmittel: 4,9 kg Getreide, Kartoffeln, Nudeln, Reis; 5,6 kg Gemüse, Hülsenfrüchte; 3,6 kg Obst, Nüsse; 3,7 kg Milch, Milchprodukte; 2,1 kg Fleisch, Fisch; 0,5 kg Fette, Öle; Sonstiges nach Belieben (Süßigkeiten, Zucker, Fertiggerichte etc.) © Istockphoto/JackJelly
Hausapotheke: Verbandskasten, vom Arzt verordnete Medikamente, Schmerzmittel, Hautdesifnektionsmittel, Wunddesinfektionsmittel, Mittel gegen Erkältungskrankheiten, Insektenstich- und Sonnenbrandsalbe, Splitterpinzette
Hausapotheke: Verbandskasten, vom Arzt verordnete Medikamente, Schmerzmittel, Hautdesifnektionsmittel, Wunddesinfektionsmittel, Mittel gegen Erkältungskrankheiten, Insektenstich- und Sonnenbrandsalbe, Splitterpinzette © Istockphoto/VeraLubimova
Getränke: 28 Liter
Getränke: 28 Liter © Istockphoto/TommL
Brandschutz: Keller und Dachboden entrümpeln, Feuerlöscher, Rauchmelder, Löschdecke, Behälter für Löschwasser, Wassereimer, Kübelspritze oder Einstellspritze, Garten- oder Autowaschschlauch
Brandschutz: Keller und Dachboden entrümpeln, Feuerlöscher, Rauchmelder, Löschdecke, Behälter für Löschwasser, Wassereimer, Kübelspritze oder Einstellspritze, Garten- oder Autowaschschlauch © BM | iStock
Kommunikation: Rundfunkgerät (ggf. Batterie)
Kommunikation: Rundfunkgerät (ggf. Batterie) © BM | iStock
Hygieneartikel: Seife (1 Stück), 1 kg Waschmittel, Zahnbürste, Zahnpasta (einmal), Einweggeschirr und Besteck (einmal), Toilettenpapier, Haushaltspapier, Müllbeutel (einmal), Campingtoilette, Ersatzbeutel, Haushaltshandschuhe (einmal), Desinfektionsmittel, Schmierseife (einmal)
Hygieneartikel: Seife (1 Stück), 1 kg Waschmittel, Zahnbürste, Zahnpasta (einmal), Einweggeschirr und Besteck (einmal), Toilettenpapier, Haushaltspapier, Müllbeutel (einmal), Campingtoilette, Ersatzbeutel, Haushaltshandschuhe (einmal), Desinfektionsmittel, Schmierseife (einmal) © Jakob Hoff | JakobHoff
Energieausfall: Kerzen, Teelichter, Streichhölzer, Feuerzeug, Taschenlampe, Reservebatterien. Campingkocher mit Brennmaterial, Heizgelegenheit, Brennstoffe
Energieausfall: Kerzen, Teelichter, Streichhölzer, Feuerzeug, Taschenlampe, Reservebatterien. Campingkocher mit Brennmaterial, Heizgelegenheit, Brennstoffe © dpa | Patrick Seeger
Im Original oder beglaubigte Kopie: Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) beziehungsweise Stammbuch, Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen, Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide, Qualifizierungsnachweise und Zeugnisse, Testament, Patientenverfügung und Vollmacht, Verträge und Änderungsverträge (z.B. Mietvertrag, Leasingvertrag); Als einfache Kopie: Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere, Grundbuchauszüge, Änderungsbescheide für empfangene Leistungen, Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung, Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit, Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen, Mitglieds- oder Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen
Im Original oder beglaubigte Kopie: Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) beziehungsweise Stammbuch, Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen, Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide, Qualifizierungsnachweise und Zeugnisse, Testament, Patientenverfügung und Vollmacht, Verträge und Änderungsverträge (z.B. Mietvertrag, Leasingvertrag); Als einfache Kopie: Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere, Grundbuchauszüge, Änderungsbescheide für empfangene Leistungen, Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung, Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit, Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen, Mitglieds- oder Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen © BM | BMI
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Das Minimum: Bund und Länder müssen die Versorgung mit Trinkwasser, Nahrungsmitteln, Medikamenten, Energie und Bargeld garantieren, die Kommunikation und Datenspeicherung sicherstellen, Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung organisieren und einen Erdölvorrat für 90 Tage anlegen. Sie arbeiten auch an einem „Gesamtkonzept Notstrom“, um eine Minimalversorgung mit Energie zu sichern. Im Krisenfall soll die Bundesnetzagentur in der Lage sein, über „Abschaltungen oder die bevorrechtigte Versorgung lebenswichtiger Einrichtungen“ Strom zu regulieren. Im Klartext: zu bestimmen, wer Strom und Gas erhält.

Wasser: Der Mindestbedarf an Trinkwasser liegt bei 15 Liter pro Person und Tag, 75 Liter pro Bett und Tag in Krankenhaus- und Pflegeeinrichtungen, 150 Liter pro Bett und Tag in der Intensivmedizin, 40 Liter pro Großvieheinheit und Tag. Die Wasserversorgung soll für mindestens 14 Tage gesichert sein.

„Weckeffekt“: Alarmmeldungen und Entwarnungen werden von einer zentralen Stelle an Radio, Fernsehen, Internet- und Telekommunikationsanbieter, aber zum Beispiel auch an die Deutsche Bahn übermittelt, „die sie umgehend an die Bevölkerung weitergeben“. Das Konzept schließt auch konventionelle Sirenen ein. Über möglichst viele Informationskanäle will der Staat „einen maximalen Bevölkerungsanteil schnell erreichen“. Experten sprechen in diesem Zusammenhang vom „Weckeffekt“.

Ärztliche Notversorgung: Für das Konzept verpflichteten sich die Länder, Aufnahmemöglichkeiten für ein Prozent der Wohnbevölkerung aufrechtzuerhalten. Sie müssen Notunterkünfte und Verpflegungsstellen einrichten und betreiben. Ihre Aufgabe ist es überdies, ausreichend Sanitäter und Krankenhäuser bereitzustellen. Vor Krankenhäusern sollen im Fall von ABC-Angriffen Dekontaminationsstellen eingerichtet werden, um Verletzte dort außerhalb der Kliniken notversorgen zu können.

Medikamente: Die Versorgung mit Arzneimitteln erfolgt dezentral über eine Vielzahl von Apotheken und Großhändler. Sie sollen die Menge vorrätig halten, „die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht“, wie es im Konzept heißt. Dies gilt auch für Verbandsstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen sowie Produkte zur Blutzuckerbestimmung