Berlin. Ernährungsminister Schmidt will vor der Bundestagswahl über ein Tabak-Werbeverbot abstimmen. Den Gesetzentwurf gibt es seit einem Jahr.

Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) hat den Bundestag dazu aufgerufen, den Widerstand gegen das von der Regierung beschlossene Tabak-Werbeverbot aufzugeben. „Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem Tabakwerbung im Außenbereich noch erlaubt ist“, sagte Schmidt dieser Redaktion. „Wir haben über 120.000 Tabak-Tote im Jahr und immense gesundheitliche Folgekosten des Rauchens.“

Der Gesetzentwurf liege im Bundestag, so Schmidt: „Ich fordere alle Fraktionen auf, sich noch vor der Bundestagswahl darauf zu verständigen.“ Tabakwerbung erzeuge Sucht, betonte Schmidt. „Da gibt es für mich auch keinen Unterschied zwischen Tabak und Cannabis.“ Zum Schutz gerade von Jugendlichen müsse klare Kante gezeigt werden. Im Übrigen sei das Tabak-Werbeverbot völkerrechtlich vereinbart.

Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU).
Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU). © dpa | Holger Hollemann

Gesetzentwurf seit einem Jahr nicht zur Abstimmung gekommen

Der Gesetzentwurf, den das Kabinett im April 2016 beschlossen hat, ist bisher im Bundestag nicht zur Abstimmung gekommen. Grund ist der Widerstand vor allem in Teilen der Unionsfraktion. Zu den Kritikern gehört unter anderem der Parlamentarische Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer.

Dem Entwurf zufolge soll von 2020 an die Werbung auf Plakaten und Litfaßsäulen verboten werden – im Übrigen auch für E-Zigaretten. Im Kino soll die Reklame ebenfalls deutlich eingeschränkt werden: Nur noch bei Filmen, die für Zuschauer ab 18 Jahren freigegeben sind, sollen Tabakfirmen werben dürfen. Verboten wäre mit der Verabschiedung des Entwurfs auch das kostenlose Verteilen von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und für Wasserpfeifen, zum Beispiel auf Festivals. (gau/tm)