Berlin. Braucht Deutschland ein Islamgesetz? Die CDU-Integrationsbeauftragte Cemile Giousouf hat Forderungen danach sehr deutlich kritisiert.

Die Integrationsbeauftragte der Unionsfraktion, Cemile Giousouf, lehnt das von Teilen ihrer Partei geforderte Islamgesetz als verfassungswidrig ab. „Der Staat muss alle Religionsgemeinschaften nach den gleichen Kriterien behandeln“, sagte die CDU-Politikerin unserer Redaktion.

„Deshalb wäre ein Sondergesetz nur für Muslime verfassungswidrig. Wenn wir keine Auslandsfinanzierung mehr zulassen wollen, müsste das auch für die Kardinäle und Rabbiner gelten. Das wollen wir nicht“ sagte sie weiter.

Islamgesetz wäre falsches Signal

Auch das Signal, das von einem solchen Gesetz ausgehen würde, wäre „problematisch“, so Giousouf. „Gerade mit Blick auf die Türkei diskutieren wir derzeit über emotionale Heimatverbundenheit bei Deutsch-Türken. Mit einem solchen Gesetz signalisiert man: Ihr seid eine Sondergruppe.“

Aus der CDU waren zuletzt Forderungen nach einem Islamgesetz laut geworden. Es solle etwa die Finanzierung von muslimischen Organisationen aus dem Ausland verbieten sowie Anspruch auf muslimische Seelsorger in Gefängnissen und Krankenhäusern festschreiben.

Bundesregierung verweist auf Religionsfreiheit

Das Vorhaben stieß sowohl bei der SPD als auch bei Islamverbänden auf Ablehnung. Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte am Montag, die Bundesregierung habe derzeit keine Pläne für ein Islamgesetz. Er wies auf die Bedeutung der Religionsfreiheit als „eines der zentralen Freiheitsversprechen unseres Grundgesetzes“ hin. (FMG)