Berlin. Verbraucher müssen sich im April an einen neuen Geldschein gewöhnen und Leiharbeiter bekommen mehr Rechte. Was sich sonst noch ändert.

Mit dem Monatswechsel von März zu April stehen in Deutschland zahlreiche Änderungen an. Wir haben die wichtigsten zusammengestellt:

Neuer 50-Euro-Schein

Am 4. April wird der druckfrische 50-Euro-Schein in Umlauf gebracht. Die runderneuerte Version soll fälschungssicherer sein. Ein Merkmal, das Kriminellen ihr Handwerk erschweren soll, ist ein Porträtfenster, das durchsichtig wird, wenn man den Schein gegen das Licht hält. Zu sehen ist dann ein Abbild der griechischen Mythengestalt Europa. Darüber hinaus ändert die aufgedruckte Zahl „Fünfzig“ ihre Farbe, wenn man den Schein kippt – von Smaragdgrün zu Tiefblau.

Mehr Rechte für Leiharbeiter

Arbeiten Leiharbeiter länger als 18 Monate im gleichen Betrieb, müssen sie übernommen werden. Diese Regelung tritt am 1. April in Kraft. Spätestens nach neun Monaten haben Leiharbeiter zudem Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte. Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften etwas anderes vereinbaren.

Vermögensfreibetrag für Sozialhilfebezieher

Wer Sozialhilfe empfängt, hat ab 1. April das Recht auf einen höheren Vermögensfreibetrag. Er steigt von 2600 bis 5000 Euro. Dieser Freibetrag muss nicht eingesetzt werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Von dieser Neuregelung profitieren zum Beispiel Menschen mit Behinderung, die nicht arbeiten können. Der erhöhte Freibetrag gilt aber auch für Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigen, sowie für die Ehe- und Lebenspartner und alleinstehende Minderjährige.

Hilfe bei psychischen Krisen

Ab dem 1. April können sich Menschen mit psychischen Beschwerden schneller bei einem Psychotherapeuten beraten lassen. Wie die Bundestherapeutenkammer mitteilte, bieten die Therapeuten dafür eine spezielle Sprechstunde an. In einem ersten Gespräch kann der Therapeut klären, ob der Betroffene psychisch krank ist und welche Behandlung nötig ist.

Menschen in seelischen Krisensituationen bekommen künftig schneller Hilfe.
Menschen in seelischen Krisensituationen bekommen künftig schneller Hilfe. © dpa | Julian Stratenschulte

Damit würden zwar Wartezeiten auf einen ersten Termin verkürzt, jedoch dürften viele Patienten im Anschluss weiter lange warten müssen, so die Bundestherapeutenkammer. Denn die Zahl der Behandlungsplätze ist durch die Neuregelung nicht gestiegen.

Wer dringend Hilfe benötigt, kann allerdings auf die Akuttherapie zurückgreifen, die ebenfalls ab dem 1. April eingeführt wird. Diese beinhaltet 24 Sitzungen à 25 Minuten, die der Krankenkasse zwar gemeldet, aber nicht erst dort beantragt werden müssen.

Notfalldienst-Vorschriften

Viele Notaufnahmen von Kliniken sind überlastet, weil dort nicht nur echte Notfälle auf eine Behandlung warten. Um dem entgegenzuwirken, erhalten Ärzte im Notfall- und Bereitschaftsdienst ab 1. April eine Pauschale von den Krankenkassen, wenn sie weniger dringende Fälle an niedergelassene Ärzte verweisen.

Krankenkassen erhöhen Beiträge

Die Kaufmännische Krankenkasse erhöht zum 1. April ihren Zusatzbeitrag von 1,2 auf 1,5 Prozent. Auch für Versicherte der Schwenninger Krankenkasse wird es teurer. Der Zusatzbeitrag erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte von 1,1 auf 1,3 Prozent. Wer die Beitragserhöhung nicht hinnehmen will, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats angehen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird.

Vorschriften für Heizungen

Heizanlagen, die mit Holz (auch Pellets) oder Kohle befeuert werden, müssen ab 1. April die Effizienz- und Abgasvorgaben der Ökodesign-Richtlinie der EU erfüllen. Betroffen sind alle Kessel und Verbundanlagen mit einer Wärmeleistung bis 500 kW. Bis zu einer Leistung von 70 Kilowatt erhalten die Geräte zudem ein Effizienzlabel, das die Klassen A+++ bis G ausweist.