Istanbul. Ab diesem Montag stimmen die Türken im Ausland über Erdogans Referendum ab. Die AKP preist das geplante Präsidialsystem. Zu Recht?

Befürworter des Präsidialsystems in der Türkei bemühen gerne einen Vergleich aus der Seefahrt. „Auf einem Schiff kann es nicht zwei Kapitäne geben“, sagt auch der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim. Er wischt Bedenken zur Seite, mit dem von Staatschef Recep Tayyip Erdogan angestrebten System könnte eine „Ein-Mann-Herrschaft“ in der Türkei etabliert werden.

Das Referendum über die Verfassungsreform ist für den 16. April geplant, bereits von diesem Montag an dürfen Türken im Ausland ihre Stimme abgeben. Europäische Verfassungsexperten befürchten, dass die Türkei einen Kurs einschlagen könnte, der das Land wegführt von der Demokratie. Was ist da dran? Wir haben die Wahlkampf-Aussagen der AKP einem Faktencheck unterzogen:

AKP-Aussage: „Dadurch, dass der Präsident wieder einer Partei angehören darf, wird die Politik bessere Resultate erzielen“.

Die Fakten: Die AKP argumentiert, dass der Präsident durch Verbindungen zu einer Partei engeren Kontakt zum Volk hält. Die Verfassungsexperten des Europarats kritisieren in ihrer Stellungnahme zur geplanten Verfassungsreform dagegen: „Dem Präsidenten würde erlaubt, Mitglied oder sogar Anführer seiner Partei zu sein, was ihm Einfluss auf die Legislative gäbe.“ Dass Präsident und Parlament künftig gleichzeitig gewählt werden sollen, macht es wahrscheinlich, dass die Partei des Siegers stärkste Kraft im Parlament wird. Einfluss dürfte das auch auf die Justiz haben.

Bewertung der Aussage: Zweifelhaft.

Ein Werbebanner mit dem türkischen Präsidenten Erdogan in Istanbul.
Ein Werbebanner mit dem türkischen Präsidenten Erdogan in Istanbul. © dpa | Emrah Gurel

AKP-Aussage: „Die Justiz wird nicht nur unabhängig, sondern auch unparteiisch.“

Die Fakten: Der Rat der Richter und Staatsanwälte ist zuständig für die Ernennung, Beförderung, Versetzung und Entlassung von Angehörigen dieser Berufsgruppen. Bislang wählen Justizvertreter selbst die Mehrheit der bislang 22 Ratsmitglieder aus. Künftig würde der Präsident vier der nur noch 13 Mitglieder ernennen. Feste Mitglieder sind und bleiben zudem der Justizminister (er ist zugleich Ratsvorsitzender) und sein Staatssekretär. Beide würden künftig vom Präsidenten ernannt. Die restlichen sieben Mitglieder würde dann (mit einer qualifizierten Mehrheit) das Parlament wählen, auf das der Präsident wiederum durch seine Partei-Verbindungen Einfluss hätte.

Nach Einschätzung der Verfassungsexperten des Europarats würde die geplante Reform die Justiz schwächen, statt sie zu stärken. „Die Kontrolle des Präsidenten über den Rat würde sich auf die gesamte Judikative ausweiten. Kontrolle über den Rat der Richter und Staatsanwälte würde indirekt auch die Kontrolle des Präsidenten über das Verfassungsgericht verstärken.“

Bewertung der Aussage: Zweifelhaft.

AKP-Aussage: „Der Präsident kann nicht mehr nur wegen Hochverrats, sondern auch wegen anderer Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden.“

Die Fakten: In der Praxis sind die Hürden allerdings so hoch, dass eine Amtsenthebung auf diesem Wege wenig realistisch erscheint. Um als notwendigen ersten Schritt eine Untersuchung gegen den Präsidenten im Parlament zu beantragen, wäre eine absolute Mehrheit aller Abgeordneten nötig, zur Eröffnung der Untersuchung eine 60-Prozent-Mehrheit. Eine Zweidrittel-Mehrheit wäre erforderlich, um die Untersuchung an das Verfassungsgericht zu überweisen, das als Staatsgerichtshof fungiert. Solche Mehrheiten dürften schwierig zu erzielen sein, wenn der Präsident zugleich der größten Partei angehören oder sie führen würde.

Bewertung der Aussage: Richtig.

AKP-Aussage: „Die Amtsperiode des Präsidenten ist auf zwei Legislaturperioden begrenzt, also auf zehn Jahre.“

Die Fakten: Die AKP hat eine Hintertür eingebaut: Sollte das Parlament in der zweiten Amtsperiode des Präsidenten Neuwahlen beschließen, dürfte der Präsident erneut antreten. „Das würde dem Präsidenten de facto eine dritte Amtszeit einräumen“, stellt die Experten-Kommission in Brüssel fest. Aus den geplanten Änderungen lasse sich zudem nicht mit Gewissheit herauslesen, dass sich ein solcher Schritt nicht wiederholen lasse. „In einem solchen Fall könnte der Präsident für eine potenziell unbegrenzte Zeit im Amt bleiben, was eindeutig inakzeptabel wäre.“

Bewertung: Teilweise richtig.

AKP-Aussage: „Das Parlament wird stärker werden.“

Die Fakten: Im Parlament würden mehr Abgeordnete (600 statt 550) sitzen. Einen Zuwachs an Macht würde das aber nicht bedeuten. Zwar könnte künftig (bis auf den Haushaltsentwurf, der in der Verantwortung des Präsidenten liegen soll) nur noch das Parlament Gesetzesentwürfe einbringen. Der Präsident könnte aber Dekrete erlassen „zu Angelegenheiten, die Exekutiv-Kompetenzen betreffen“.

Die Experten-Kommission kritisiert: „Das ist eine ziemlich ungenaue Formulierung, weil es kaum Angelegenheiten gibt, die nicht irgendwie Exekutiv-Kompetenzen betreffen.“ Allerdings benennt die Verfassung bestimmte Bereiche, die nicht per Präsidialerlass geregelt werden dürfen. Zudem heben Gesetze im Zweifelsfall Dekrete auf. Eine Zustimmung des Parlaments zu Dekreten ist aber nicht vorgesehen.

Aus Sicht der Kommission würden die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments geschwächt. Der Präsident dürfte eigenmächtig Vizepräsidenten, Minister und alle hohen Staatsbeamten benennen, ohne dass die Abgeordneten ein Mitspracherecht hätten.

Bewertung: Zweifelhaft.

AKP-Aussage: „Politische Spannungen und Krisen zwischen Präsidenten und Ministerpräsidenten werden endlich aufhören.“

Die Fakten: Das Amt des Ministerpräsidenten würde durch die Verfassungsänderung abgeschafft, künftig wäre der Präsident Staats- und Regierungschef. Die Experten-Kommission hat keine prinzipiellen Einwände gegen ein Präsidialsystem. In der türkischen Variante mangelt es aus Sicht der Experten aber an einer Gewaltenteilung, die davor schützen würde, dass das Präsidialsystem zu einem autoritären Regime mutieren kann. „In der Schlussfolgerung ist die Kommission der Ansicht, dass der Inhalt der vorgeschlagenen Verfassungsänderungen einen gefährlichen Rückschritt in der verfassungsmäßigen demokratischen Tradition der Türkei darstellt.“

Bewertung: Richtig. (dpa)