Hannover. Hasskommentare löschen genüge nicht, warnt der Deutsche Richterbund. Er fordert vom Bundesjustizminister weitere gesetzliche Maßnahmen.

Der Deutsche Richterbund kritisiert den Gesetzentwurf, mit dem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken vorgehen will. „Die Vorschläge des Ministers greifen zu kurz“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.

„Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, kann nur eine Säule im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz sein. Wer strafbare Inhalte online stellt, der muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können“, warnte Rebehn.

Opfer von Hassbotschaften brauchen direkten Auskunftsanspruch

Bisher hätten die Staatsanwaltschaften aber immer wieder Probleme, Auskünfte von den Netzwerken über die Identität anonymer Hetzer zu bekommen. „Es braucht verbindliche Auskunftsstellen von Facebook und Co. im Inland, die schnell und verlässlich auf Anfragen der Strafverfolger reagieren“, forderte der Vertreter des Richterbundes. Der Gesetzentwurf von Heiko Maas sehe diese Auskunftsstellen zwar vor, sie blieben im Ergebnis aber freiwillig, weil keine Sanktion drohe, wenn sie nicht eingerichtet würden.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Der Richterbund fordert auch, den Opfern von Hassbotschaften einen direkten Auskunftsanspruch gegen die Netzwerke zu geben, um die Namen anonymer Verfasser zu erfahren. „Wer im Netz verleumdet oder beleidigt wird, der muss sich dagegen effektiv wehren können, indem er etwa auf Unterlassen oder Schadensersatz klagt.“

Namen anonymer Verfasser von Hasskommentaren an Betroffene herausgeben

Die Netzwerke müssten verpflichtet werden, die Namen anonymer Verfasser von Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben. „Es macht auf die Täter weitaus mehr Eindruck, wenn ihre Hasskommentare nicht nur gelöscht werden, sondern ihnen auch empfindliche Strafen oder Schadensersatzforderungen drohen“, betonte Rebehn.

Dem Entwurf zufolge sollen Unternehmen etwa dazu verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Geplant ist zudem eine vierteljährliche Berichtspflicht über den Umgang mit Beschwerden. Für einen Verstoß gegen die im Entwurf genannten Löschfristen sollen bis zu fünf Millionen Euro fällig werden. Unternehmen, die kein ausreichendes oder gar kein Beschwerdemanagement aufgebaut haben, drohen bis zu 50 Millionen Euro Strafe. (dpa/epd)

Maas will gegen Hass-Kommentare im Internet vorgehen

weitere Videos