Berlin. Das Saarland will Wahlkampf-Auftritte türkischer Politiker verhindern. Deshalb soll Wahlkampf für Ausländer generell verboten werden.
Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) will Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker in dem Bundesland verbieten lassen. Sie berufe sich dabei auf Paragraf 47 des Aufenthaltsgesetzes, teilte sie am Dienstag mit. Demnach habe jedes Bundesland die Möglichkeit, die politische Betätigung von Ausländern zu untersagen, wenn das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern gefährdet sei.
„Innertürkische Konflikte haben in Deutschland nichts zu suchen. Wahlkampfauftritte, die den inneren Frieden in unserem Land gefährden, gehören verboten“, erklärte Kramp-Karrenbauer. Hintergrund ist der Streit um den Auftritt türkischer Regierungsvertreter im Wahlkampf für das umstrittene türkische Verfassungsreferendum. Im Saarland finden am 26. März Landtagswahlen statt.
Entscheidung soll nicht Kommunen aufgebürdet werden
Angesichts der aufgeheizten Stimmung seien sowohl Bund, Länder wie Kommunen aufgefordert, „den inneren Frieden im Land zu wahren“, teilte das CDU-Präsidiumsmitglied mit. Das Saarland werde nicht abwarten, bis der Bund die Fragen grundlegend regele oder gar eine EU-weite einheitliche Vorgehensweise gefunden sei, kündigte Kramp-Karrenbauer an. „Unsere liberale Demokratie ist kein Hort, um für undemokratische Ziele zu werben.“
Die Ministerpräsidentin betonte, die Entscheidung über Wahlkampfauftritte sollte nicht den Kommunen aufgebürdet werden. „Deshalb müssen wir ein klares und einheitliches Signal senden – auch für die gesamte EU. Dieses Signal sollte auch von den Bundesländern ausgehen.“ (rtr)