London. Die Lords haben ihren Widerstand gegen den Brexit-Gesetzentwurf aufgegeben. Damit ist der Weg frei für die EU-Austrittsverhandlungen.

Das britische Parlament hat am Montag das Brexit-Gesetz verabschiedet. Damit ist der Weg für Premierministerin Theresa May frei, den Austritt ihres Landes aus der Europäischen Union zu erklären. Danach können die zweijährigen Verhandlungen mit der EU beginnen.

Das Oberhaus gab seinen Widerstand gegen den Gesetzentwurf am Montagabend auf, obwohl die Abgeordneten im Unterhaus zuvor Änderungen der Lords ersatzlos gestrichen hatten. Damit war das gefürchtete Ping-Pong-Verfahren, bei dem ein Gesetzentwurf bis zu einer Einigung zwischen beiden Häusern hin und hergeht, im Handumdrehen erledigt.

Oberhaus-Mitglieder wollten Vetorecht

In dem knappen Gesetz heißt es: „Die Premierministerin darf die Absicht des Vereinigten Königreichs zum Austritt aus der EU, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union, bekannt geben.“ Das Gesetz wurde notwendig, weil das höchste britische Gericht zuvor dem Parlament das letzte Wort über den Startschuss für die Austrittsverhandlungen zugesprochen hatte.

Dem Gesetzentwurf der Regierung hatten die Mitglieder des Oberhauses eine Garantie für die Rechte von EU-Ausländern, die in Großbritannien leben, hinzugefügt. Außerdem forderten sie ein Vetorecht für das Parlament am Ende der Austrittsverhandlungen mit der EU. In beiden Fällen wollte sich die Regierung aber nicht festlegen lassen. Die Abgeordneten schmetterten beide Anträge im Unterhaus ab.

Queen muss noch zustimmen

Nun fehlt nur noch die formale Zustimmung von Königin Elizabeth II. damit Premierministerin May den Scheidungsbrief von der EU einreichen kann. Sobald das Schreiben den Europäischen Rat in Brüssel erreicht hat, tickt die Uhr für die zweijährige Verhandlungsphase.

Die wichtigsten Ziele ihrer Regierung dafür hatte May bereits in einer Rede im Januar ausgegeben: Austritt aus dem europäischen Binnenmarkt, ein Ende der Freizügigkeit für EU-Arbeitnehmer in Großbritannien und keine Unterwerfung unter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Gleichzeitig wollen die Briten ein „umfassendes Freihandelsabkommen“ mit der Europäischen Union schließen. (dpa)