Berlin. Radfahrer dürfen hoffen: Das Verkehrsministerium prüft, Rechtsabbiegen bei roten Ampeln zu erlauben. Andere Länder sind schon weiter.

Vielen Radfahrern ist die Situation ein Ärgernis: Man steht an der Kreuzung und will nur schnell rechts abbiegen. Kein Fußgänger oder Auto weit und breit könnte einem dabei in die Quere kommen – trotzdem heißt es warten, denn die Ampel steht immer noch auf Rot. Fährt man trotzdem los und wird erwischt, lautet die ärgerliche Quittung der Aktion: Mindestens 60 Euro Geldstrafe und ein Punkt in Flensburg – jedenfalls bisher.

Nun können Radfahrer auf eine Lockerung des Verbots hoffen. Denn das Bundesverkehrsministerium prüft, mit einem neuen Hinweisschild Radfahrern das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel zu erlauben. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor,

Kehrtwende von Dobrindt

Demnach solle die Bundesanstalt für Straßenwesen klären, ob eine solche Regelung für die Verkehrssicherheit sinnvoll wäre und ob die sogenannte „Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ entsprechend geändert werden könnte.

Für die Verkehrspolitik der Bundesregierung und vor allem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bedeutet dies eine Wende. Noch im Sommer 2016 sagte Dobrindt dieser Redaktion: „Verkehrsregeln gelten grundsätzlich für alle. Nur dann dienen sie am besten der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.“

Zuerst im US-Bundesstaat Idaho

Woher der Sinneswandel kommt, ist nicht klar. Zuletzt hatten allerdings Verkehrsforscher, der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) und die Opposition darauf gedrängt, Radfahrern mit einem Sonderschild an Kreuzungen freie Fahrt zu gewähren.

Aus der Luft gegriffen ist die Forderung nicht. In anderen Ländern ist die Regelung schon länger in Kraft. Zuerst konnten Radler im US-Bundesstaat Idaho schon ab 1982 rote Ampeln und Stoppschilder wie das Schild „Vorfahrt gewähren“ behandeln. In den Niederlanden seit 1990, in Frankreich seit 2012 und mittlerweile auch in Belgien können Radler an Kreuzungen mit entsprechenden Schildern rote Ampeln ignorieren.

Auch deutsche Kommunen testen die Regel bereits

Auch ohne Zustimmung der Bundesregierung gehen einige deutsche Kommunen bei dem Thema bereits voran. In München etwa sind manche Fahrradampeln um ein „Grünpfeilschild“ erweitert. Radler dürfen dort also immer rechts abbiegen, wenn der Verkehr es zulässt.

In Berlin hat die rot-rot-grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag eine zweijährige Testphase festgeschrieben, die ab 2019 starten könnte. Solange die Regelungen aber noch nicht in Kraft sind, heißt es auch für eilige Radfahrer: warten. (cla)