Dresden. Rechte verbreiteten 2015 im sächsischen Freital Angst und Schrecken. Nun müssen sich die Tatverdächtigen vor Gericht verantworten.

Den mutmaßlichen Rechtsterroristen der „Gruppe Freital“ wird seit Dienstag in Dresden der Prozess gemacht. Die Anklage wirft sieben Männern und einer Frau im Alter zwischen 19 und 39 Jahren die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor.

Im Zusammenhang mit fünf Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner in Freital und Dresden wird ihnen außerdem versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen zur Last gelegt, ferner die Vorbereitung eines sogenannten „Explosionsverbrechens“ mit Rohrbomben.

Staatsanwalt: Sie wollten Klima der Angst erzeugen

Mit ihren zwischen Juli und November 2015 begangenen Taten hätten die Angeklagten die „Bevölkerung verunsichern“ und ein Klima der Angst erzeugen wollen, sagte Bundesanwalt Jörn Hauschild. Ziel der Gruppe sei es gewesen, ihre „rechtsextremistische Gesinnung mittels Anschlägen durchzusetzen“.

Laut Anklage ging die Gruppe arbeitsteilig vor. Als führender Kopf gilt der aus Hamburg stammende Neonazi Timo S. Sein Gesinnungsgenosse Patrick P. sei für die technischen Details der Anschläge zuständig gewesen, hieß es. Er habe die Sprengsätze vorbereitet. Zum Einsatz kamen illegale Böller, von denen einige die 130-fache Sprengkraft der in Deutschland zulässigen Pyrotechnik besaßen.

Attacken auf Flüchtlingsunterkünfte

Nach der Anklageschrift attackierten die Beschuldigten Flüchtlingsunterkünfte in Freital, ein Parteibüro der Linken und das Auto eines Linke-Politikers in der Kleinstadt sowie ein alternatives Wohnprojekt in Dresden. Bei einem der Sprengstoffanschläge wurde ein Asylbewerber durch herumfliegende Glassplitter verletzt.

Glücklichen Umständen ist es zu verdanken, dass keine Menschen zu Tode kamen oder schwer verletzt wurden. Laut Anklage wurden die Entscheidungen zu den Angriffen gemeinsam getroffen. Timo S. und Patrick F. seien für die Organisation aber maßgeblich gewesen.

Verteidiger nennen Gericht „befangen“

Der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann setzte die Anklageverlesung entgegen Anträgen der Verteidiger durch. Diese hatten zuvor sowohl die Besetzung des Gerichts bemängelt als auch einen Befangenheitsantrag gegen Fresemann stellen wollen.

Die Verteidiger bemängelten, dass der zuständige Strafsenat des Oberlandesgerichtes eigens für dieses Verfahren zusammengestellt wurde und sprachen von einer „gezielten Richterzuweisung“. Damit sehen sie das Gericht als befangen an.

Schwere Sicherheitsvorkehrungen im Gericht

Die Antragsstellungen wurden auf Beschluss des Gerichts zunächst zurückgestellt. Sieben der acht Angeklagten weigerten sich deshalb, Angaben zu ihrer Person zu machen.

Der Prozess hatte am Vormittag unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Zuschauer und Medienvertreter mussten Sicherheitsschleusen durchqueren. Zunächst hatte sich der Einlass verzögert, weil zwei Sprengstoffspürhunde im Bereich einer Toilette angeschlagen hatten und im Saal ein merkwürdiger Geruch wahrgenommen wurde. Kurze Zeit später konnte die Polizei aber Entwarnung geben: Die Hunde hätten auf ein Gummireinigungsmittel reagiert. (dpa)