Berlin. Die SPD will ein neues Arbeitslosengeld beschließen, mit Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen. Alle Informationen zu den SPD-Plänen.

Zwei Wochen nach einem Vorstoß von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz für eine längere Unterstützung von Erwerbslosen durch die die Arbeitslosenversicherung wollen die Sozialdemokraten konkret werden: Der Parteivorstand soll am Montag die Einführung eines neuen "Arbeitslosengeldes Q" beschließen, wobei "Q" für Qualifizierung steht, wie aus einer der Nachrichtenagentur Reuters am Freitagabend vorliegenden Beschlussempfehlung hervorgeht.

Neu ist, dass Arbeitslose einen Rechtsanspruch auf eine Qualifizierungsmaßnahme bekommen – und dass die Dauer dieser Weiterbildung nicht auf die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes angerechnet wird.

Die Beschlussempfehlung wurde maßgeblich von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in ihrer Funktion als Vorsitzende einer Arbeitsgruppe der SPD ausgearbeitet. Die Kosten werden in dem Papier nicht erwähnt.

ARBEITSLOSENGELD Q: „Wir wollen ein Recht auf Weiterbildung einführen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Die oberste Arbeitsbehörde soll in „Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung“ umbenannt und gesetzlich verpflichtet werden, Arbeitslosen ein Angebot für eine Qualifizierungsmaßnahme zu machen, wenn sie innerhalb von drei Monaten keine neue Beschäftigung finden. Für die Dauer der Qualifizierung wird „Arbeitslosengeld Q“ in Höhe des Arbeitslosengeldes I gezahlt.

BEZUGSDAUER: „Der Bezug des ALG Q wird nicht auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet“, heißt es weiter. Bisher wird die Dauer einer Qualifikationsmaßnahme zur Hälfe auf die Zahldauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) angerechnet. Zum Beispiel: Eine berufliche Weiterbildung eines Arbeitslosen von sechs Monaten verringert den ALG-I-Anspruch um drei Monate.

„Damit können Arbeitsuchende, die nicht direkt eine neue Stelle finden und sich gleichzeitig weiterqualifizieren, länger Arbeitslosengeld beziehen als bisher.“ Konkret hieße das: Wer Anspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeld I hätte und ein Jahr ALG Q bekäme, erhielte insgesamt 24 Monate Unterstützung. Bei zwei Jahren ALG Q und einem Anspruch auf 24 Monate ALG I käme ein Arbeitsloser über 58 Jahren auf 48 Monate.

KOSTEN: Zu den Kosten enthält das Papier nichts. Das ALG I wird aus der Arbeitslosenversicherung aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. In der Regel beträgt es etwa 60 Prozent (bei Verheirateten 67 Prozent) des letzten Nettoverdientes. Derzeit führen sie dafür monatlich 3,0 Prozent des Bruttoverdiensts an die Bundesagentur ab.

Die Zahldauer wurde mit den Agenda-2010-Reformen von bis zu 32 Monaten auf höchstens 18 Monate beschränkt. Über 58-Jährige können mittlerweile die Arbeitslosenunterstützung bis zu 24 Monate erhalten. Bis zum 50. Lebensjahr gibt es höchstens zwölf Monate ALG I. Auch die bisherigen Qualifikationsmaßnahmen für Arbeitslose werden aus der Arbeitslosenversicherung finanziert.

MEHR ANSPRUCHSBERECHTIGTE: Die SPD will zudem den Kreis derjenigen ausweiten, die Anspruch auf ALG I haben. Derzeit müssen dafür innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.

Künftig sollen zehn Beitragsmonate innerhalb von drei Jahren reichen. Dadurch „profitieren mehr Beschäftigte von dem Schutz der Arbeitslosenversicherung“, heißt es in dem Papier. Auch das dürfte Mehrkosten ungenannter Höhe bedeuten.

HARTZ IV: In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) soll es höhere Vermögensfreibeträge geben. Das aus Steuern finanzierte Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten Erwerbsfähige, die arbeitslos sind, aber keinen Anspruch auf ALG I haben. Bevor sie Hartz IV bekommen, müssen sie bis zu einem bestimmten Freibetrag auf eigenes Vermögen zurückgreifen.

Den Freibetrag, der davon verschont bleibt, will die SPD von derzeit 150 auf 300 Euro pro Lebensjahr erhöhen. Bei einem 60-Jährigen bliebe demnach Erspartes von bis zu 18.000 Euro unangetastet.

Linken-Chefin Kipping kritisiert Pläne als unzureichend

Kritik an den Plänen der SPD kommt von Linken-Parteichefin Katja Kipping. Der Vorstoß von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz sei unzureichend, sagte Kipping unserer Redaktion. „Es reicht nicht, das Arbeitslosengeld I zu verlängern. Wir müssen die Agenda 2010 grundsätzlich überwinden.“

Kipping, die auch sozialpolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion ist, beklagte, durch die Sperrzeiten und Sanktionen beim anschließend gezahlten Arbeitslosengeld II würden nicht mehr Menschen in Arbeit gebracht, es handele sich vielmehr um eine „Angstmaschine und Modernisierungsbremse“. Kipping sagte weiter: „Wenn wir unser Land zukunftsfähig machen wollen, müssen wir die Angst vor dem Abstieg besiegen.“ (ck/rtr)