Berlin. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Ausweitung der Abschiebehaft beschlossen. Kritik folgte prompt – von mehreren Seiten.

  • Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Asylregeln beschlossen
  • Die Neuregelung sieht zum Beispiel eine Ausweitung der Abschiebehaft vor
  • Besonders umstritten ist die Kontrolle der Handys von Flüchtlingen

Die Bundesregierung hat Maßnahmen für eine konsequentere Abschiebepraxis auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, mit dem vor gut zwei Wochen getroffene Beschlüsse von Bund und Ländern umgesetzt werden sollen.

Den Plänen zufolge soll etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig in bestimmten Fällen die Daten von Handys, Tablets und Laptops von Asylbewerbern durchsuchen dürfen, um deren Identität zu klären. Fluchtrouten sollten damit aber nicht nachvollzogen werden, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch in Berlin. Die Ausländerbehörden haben solche Möglichkeiten schon jetzt. An der Praxis hatte es zuvor Kritik gegeben.

Ausweitung der Abschiebehaft

Mit dieser Maschine der italienischen Airline Meridiana wurden im Dezember afghanische Asylbewerber zurück in die Heimat geflogen.
Mit dieser Maschine der italienischen Airline Meridiana wurden im Dezember afghanische Asylbewerber zurück in die Heimat geflogen. © dpa | Boris Roessler

Vorgesehen ist auch eine Ausweitung der Abschiebehaft für sogenannte Gefährder, also für Menschen, denen ein Terroranschlag zugetraut wird. Der Entwurf sieht einen Haftgrund für Ausländer vor, von denen „eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit“ ausgeht. Zudem wird der Bewegungsspielraum ausreisepflichtiger Asylbewerber, die ihre Rückführung durch falsche Angaben oder durch Täuschung über ihre Identität verhindern, eingeengt. Künftig soll ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt werden können.

Der sogenannte Ausreisegewahrsam soll künftig nicht mehr nur für vier, sondern für zehn Tage möglich sein. Auf diese Weise sollen zum Beispiel Sammelabschiebungen einfacher möglich sein.

Reaktion auf Berliner Anschlag

Mit einer Verschärfung der Abschiebepraxis wolle die Bundesregierung insbesondere die Ausreisepflicht von sogenannten Gefährdern besser durchsetzen, sagte de Maizère.

Die Maßnahmen gehen überwiegend auf eine Vereinbarung zwischen de Maizière und seinem Justizkollegen Heiko Maas als Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt zurück. Über die Auswertung von Handydaten durch das BAMF hatten sich unlängst Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder verständigt.

http://Kabinett_beschließt_schärfere_Regeln_für_Abschiebungen{esc#209693039}[agentur]

Pro Asyl und Linke kritisieren Vorstoß

An der Neureglung hatte sich bereits im Vorfeld Kritik entzündet. Besonders umstritten sind die Pläne, in bestimmten Fällen die Daten von Handys von Asylbewerbern durchsuchen zu dürfen, um deren Identität zu klären. Die Organisation Pro Asyl kritisierte, mit dem Gesetz drohe der „gläserne Flüchtling“ und eine „Brutalisierung der Abschiebepraxis“. Deutschland werde vom Aufnahmeland zum Abschiebeland umgebaut, sagte Günter Burkhardt, der Geschäftsführer von Pro Asyl.

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Auch bei den Linken stoßen die Pläne auf große Vorbehalte. „Handys und Computer gehören zu dem besonders schützenswerten Bereich der Privatsphäre“, sagte Parteichefin Katja Kipping der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Inzwischen jedoch würden „Grundrechte im Minutentakt auf dem Altar der Inneren Sicherheit geopfert – bevorzugt bei Geflüchteten“.

Innenminister Thomas de Maizère (CDU) verteidigte indes die Pläne. Wenn Ausreisepflichtige nicht freiwillig in ihr Heimatland zurückkehrten, müsse die Abschiebung ein „mögliches und richtiges Mittel“ bleiben, sagte er am Mittwoch in Berlin. Kritik an einer Auswertung der Handydaten von Flüchtlingen wies der Minister ebenfalls zurück. Es sei nur „recht und billig“, dass der Staat sich vergewissere, ob die Angaben eines Asylbewerbers über seine Herkunft zutreffen. (dpa/rtr)

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