Berlin. Die Pkw-Maut wurde geändert. Dennoch verstößt sie weiter gegen EU-Recht. Das besagt eine Studie des Bundestages im Auftrag der Grünen.

Die Pkw-Maut verstößt laut einem Bundestagsgutachten gegen EU-Recht – trotz der Änderungen, die Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) mit Brüssel vereinbart hat. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag der Grünen.

Für sich genommen seien die Maut und die geplante Maut-Entlastung für inländische Autofahrer bei der Kfz-Steuer nicht diskriminierend, heißt es darin. Die gebotene Gesamtbetrachtung spreche aber dafür, dass die Kombination „eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit“ zu Lasten von Straßennutzern aus anderen Mitgliedstaaten bewirke.

Dobrindt verteidigte sein Vorhaben am Freitag noch einmal. „Sie ist gerecht und europarechtskonform. Das hat auch die EU-Kommission bestätigt“, sagte der CSU-Politiker. „Die Maut kommt.“

Inländer sollen stärker entlastet werden

Diese nach EU-Recht verbotene Diskriminierung lasse sich auch „nicht auf unionsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe stützen“, heißt es in der Analyse. Sie liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Das Bundeskabinett hatte Ende Januar Änderungen an den seit 2015 geltenden Mautgesetzen auf den Weg gebracht. Sie setzen einen von Dobrindt und der EU-Kommission gefundenen Kompromiss um, mit dem Brüssel grünes Licht für die Maut geben will.

So sollen Inländer mit besonders abgasarmen Euro-6-Autos stärker per Kfz-Steuer-Senkung für ihre Mautzahlungen entlastet werden – um jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich im Vergleich zu den bisherigen Plänen. Insgesamt soll kein Inländer zusätzlich belastet werden.

Grünen-Fraktionsvize spricht von „Diskriminierung“

Das Gutachten argumentiert, dieses auf eine unmittelbare Kompensation der Maut für Inländer abstellende System bewirke „eine Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der an sich gleichermaßen Infrastrukturabgabepflichtigen“. Dies sei auch nicht abweichend zu bewerten durch die nun geplante, stärker ökologische Ausrichtung der Steuerentlastung an Schadstoffklassen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). © dpa | Britta Pedersen

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagte: „Egal, was Dobrindt auch versucht: Die absurde Idee einer Maut, bei der am Ende nur Ausländer zahlen sollen, ist eine Diskriminierung und verstößt gegen EU-Recht. Es gibt eben keine diskriminierungsfreie Diskriminierung.“ Er forderte CDU und SPD im Bundestag auf, das Vorhaben endlich zu begraben. „Die Dobrindt-Maut reaktiviert Schlagbäume, schadet der Wirtschaft, bringt keine Einnahmen, ist ein Bürokratiemonster, hat keine ökologische Lenkungswirkung und diskriminiert Ausländer.“

Nachbarländer fühlen sich benachteiligt

Dobrindt stützt sich bei seinen Rechtfertigungen auch auf die EU-Kommission. Verkehrskommissarin Violeta Bulc hatte anlässlich der Maut-Einigung im Dezember erklärt, die beiden Gesetze zur Maut und zur Steuerentlastung „werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht“.

Deutsche Nachbarländer, allen voran Österreich, sehen dagegen weiter eine Benachteiligung ihrer Bürger und drohen mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). (dpa)