Dresden. Akif Pirincci geht gegen eine Strafe wegen Volksverhetzung vor. Seine strittige Rede ging selbst Pegida-Chef Lutz Bachmann zu weit.

Der deutsch-türkische Autor Akif Pirincci hat gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Dresden Einspruch erhoben. Das teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Pirincci soll wegen einer Hetzrede bei der islamfeindlichen Pegida-Bewegung 2015 in Dresden eine Strafe von 11.700 Euro zahlen, 180 Tagessätze zu 65 Euro. Ein entsprechender Strafbefehl war am 1. Februar zugestellt worden. Pirincci wird Volksverhetzung vorgeworfen.

Der Einspruch sei am Dienstagnachmittag eingegangen, sagte der Sprecher. Falls Pirincci ihn aufrecht erhält, werde eine mündliche Verhandlung anberaumt. Ein Termin stehe aber noch nicht fest. Es gebe jedoch auch noch die Möglichkeit, den Einspruch wieder zurückzuziehen. Das Gericht rechnet damit, dass sich Pirincci dazu von seinem Anwalt beraten lässt.

Wirres KZ-Zitat macht Schlagzeilen

Akif Pirincci hatte bei einer Pegida-Demonstration am 19. Oktober 2015 in Dresden zur Flüchtlingspolitik gesprochen. In seiner Rede sagte er unter anderem: „Es gäbe natürlich andere Alternativen. Aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb.“ Das bezog sich nicht direkt auf Flüchtlinge. Wen er genau meinte, konnte nicht klar nachvollzogen werden.

Pirincci hatte bereits auf seiner Facebookseite angekündigt, gegen den Strafbefehl Widerspruch einzulegen. Er hatte bei seinem Auftritt in Dresden auch von „Umvolkung“ gesprochen und Flüchtlinge als „Invasoren“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft trug im Strafbefehl offenbar eine Reihe von Zitaten zusammen, mit denen er zum Hass gegen Muslime aufgestachelt und böswillig verächtlich gemacht habe.

Bachmann sprach von „unmöglichem Auftritt“

Kurz nach dem Auftritt hatte sich Pegida-Chef Lutz Bachmann für den „unmöglichen Auftritt“ entschuldigt. Bei Facebook hatte er von einem „gravierenden Fehler“ gesprochen. „Ich hätte in diesem Moment die einzig richtige Entscheidung treffen und sofort das Mikro abschalten müssen.“ (law/epd)