Das müssen Reisende über den Einreisestopp in die USA wissen
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Von Theresa Martus
Berlin. Was bedeutet der Einreisestopp in die USA für Reisende? Erstatten Airlines entfallene Flüge? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Donald Trumps hastig umgesetzter Einreisestopp per Erlass hat in den vergangenen Tagen für chaotische Szenen an Flughäfen und Verwirrung bei USA-Reisenden gesorgt. Wer darf rein? Wer braucht ein Visum, wer nicht? Hier sind einige der wichtigsten Antworten:
Für wen gilt das temporäre Einreiseverbot?
Staatsangehörige von Irak, Iran, Syrien, Sudan, Libyen, Somalia und Jemen dürfen für 90 Tage nicht in die USA einreisen. Der Erlass ist mit der Unterzeichnung am Freitag in Kraft getreten. Auch Flüchtlinge dürfen in den nächsten 120 Tagen nicht ins Land. Syrern wurde die Einreise auf unbegrenzte Zeit verboten.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. 872 Flüchtlinge sollen in dieser Woche noch als Härtefälle ins Land gelassen werden. Bürger der betroffenen Staaten, die eine Greencard, also eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung für die USA haben und im Ausland waren, als Trump das Dekret unterschrieb, können ebenfalls einreisen. Das stellte das Weiße Haus am Mittwoch klar. Zuvor hieß es, auch Greencard-Besitzer fielen unter den Bann und bräuchten eine zusätzliche Freigabe.
Was ist mit Deutschen, die eine zweite Staatsangehörigkeit aus einem dieser Länder haben?
„Reisende werden auf Grundlage des Passes bewertet, den sie vorzeigen“, sagte Kevin McAleenan vom amerikanischen Heimatschutzministerium am Donnerstag. Das heißt: Deutsche Staatsbürger, die auch einen Pass aus einem der sieben genannten Länder haben, können mit ihrem deutschen Pass weiterhin in die USA reisen.
Braucht man jetzt ein Visum für die USA?
Deutschland ist Teil des sogenannten Visa Waiver Programs. Das bedeutet: Deutsche Urlauber können also ohne Visum bis zu 90 Tage in den Vereinigten Staaten verbringen. Sie müssen nur online eine Einreisegenehmigung (Esta) beantragen. Wer aber zusätzlich zur deutschen die Staatsbürgerschaft eines der sieben Länder besitzt, muss ein Visum beantragen, um reinzukommen. Dazu ist unter anderem ein Termin bei der Botschaft oder einem Konsulat nötig. Auch wer nach dem 1. März 2011 im Irak, Iran, Syrien, Sudan, Libyen, Somalia oder Jemen war, braucht ein Visum.
Was mache ich, wenn ich vom Einreiseverbot betroffen bin?
Wer wegen des Dekrets des US-Präsidenten in den nächsten 90 Tagen nicht in die USA kann, aber schon Flüge gebucht hat, kann auf die Kooperation der Fluggesellschaften hoffen: Lufthansa und andere deutsche Airlines wollen betroffenen Kunden entgegenkommen und die Flüge auf die Zeit nach dem Einreisestopp umbuchen oder zum Teil sogar erstatten.
Proteste gegen Trumps Einreiseverbot
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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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