Berlin. Im Dezember haben die AfD-Politiker Frauke Petry und Marcus Pretzell geheiratet. Die Hochzeit könnte nun politische Probleme bringen.

  • Die AfD-Politiker Frauke Petry und Marcus Pretzell sind verheiratet
  • Petry sitzt im sächsischen Landtag, Petzell will in den Landtag von NRW einziehen
  • Problematisch könnte das werden, weil ein Ehepaar nur einen Hauptwohnsitz haben darf

Wenige Tage vor Weihnachten verkündete die AfD-Vorsitzende Frauke Petry per Facebook-Post ihre Hochzeit mit Marcus Pretzell, Landesvorsitzender der Partei in NRW. Zusammen mit ihren Kinder feierten sie „eine neue und besondere Familie, auf die wir sehr stolz sind“, hieß es in dem Post, der mit einigen Hochzeitsfotos illustriert war. Nun könnte laut einem Medienbericht eine andere Besonderheit das Paar politisch in die Bredouille bringen.

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Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichtete am Dienstag, das junge Ehepaar gerate mit den Landeswahlgesetzen in NRW und Sachsen Konflikt. Demnach ist es den beiden nicht möglich, jeweils ein Landtagsmandat in Sachsen und eines in NRW wahrzunehmen. Denn: Ehepaare dürften laut Bundesmeldegesetz nur einen Hauptwohnsitz haben.

Jurist: Nur ein Hauptwohnsitz zählt

Nun ist aber Petry Fraktionschefin der AfD im sächsischen Landtag. Und Pretzell will bei den NRW-Wahlen am 14. Mai für den Düsseldorfer Landtag kandidieren, er ist Spitzenkandidat seiner Partei. Petry, so der Bericht, ist mit ihrem Hauptwohnsitz in Leipzig gemeldet, ihr Ehemann in Bochum. Muss nun einer von beiden auf das Mandat verzichten?

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    Dieser Auffassung ist zumindest Joachim Wieland, Professor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Mitglied des NRW-Verfassungsgerichtshofs. „Das Ehepaar Petry/Pretzell muss sich entscheiden, wo es seinen Hauptwohnsitz nimmt – sei es in Sachsen oder in Nordrhein-Westfalen“, sagte Wieland „Frontal 21“. Nur in dem Bundesland, wo der gemeinsame Wohnsitz der Familie liege, könne ein Familienmitglied ein Landtagsmandat innehaben.

    Frauke Petry, so das ZDF, antwortete auf Anfragen der Redaktion nicht. Marcus Pretzell ließ demnach nur mitteilen, dass er „die wahlrechtlichen Voraussetzungen für das Land NRW“ erfülle.