Berlin. Hermann Gröhe will schwerkranken Menschen leichteren Zugang zu Cannabis ermöglichen. Es wird etwa eingesetzt, um Schmerzen zu lindern.

Schwerkranke Menschen sollen nach dem Willen der Koalition zukünftig leichteren Zugang zu Cannabis als Medizin erhalten. Am Donnerstag stimmt der Bundestag über einen Gesetzentwurf ab, der Blüten und Extrakt der Hanfpflanze auf Rezept zugänglich machen soll. Damit kann das Medizinalhanf dann auch von den Krankenkassen bezahlt werden.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe lobt das von ihm eingebrachte Gesetz: „Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden“, sagte der CDU-Politiker dieser Redaktion. „Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann.“

Schmerzen lindern

Cannabis wird schon jetzt bei einer Reihe von Krankheits- und Symptombildern eingesetzt. So arbeiten zum Beispiel Palliativmediziner mit den Wirkstoffen aus der Hanfpflanze, um Schmerzen zu lindern. Auch gegen Übelkeit und Appetitlosigkeit, beispielsweise bei Krebspatienten, kann die Pflanze helfen. Cannabis-Produkte zu bekommen, ist bislang nicht einfach.

Medikamente, die den Cannabis-Wirkstoff THC enthalten, können bereits jetzt verschrieben werden, werden aber bis auf eines nicht von den Kassen bezahlt. Und Cannabisblüten aus der Apotheke gibt es nur in Ausnahmefällen: Erst, wenn alle anderen Therapieoptionen ausgeschöpft wurden, können Patienten eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Aktuell haben rund 1000 Personen in Deutschland eine solche Genehmigung, allein 2016 kamen 452 dazu.

Kosten tragen Patienten

Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, gehört Cannabis zur „bestmöglichen Versorgung schwerkranker Menschen“.
Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, gehört Cannabis zur „bestmöglichen Versorgung schwerkranker Menschen“. © dpa | Britta Pedersen

Das Genehmigungsverfahren ist aufwendig, und die Kosten für die Cannabis-Produkte – oft monatlich vierstellige Beträge – müssen die Patienten meist trotzdem selbst tragen. Das soll sich nun ändern. „Cannabis ist ein wertvoller Baustein im Rahmen einer bestmöglichen Versorgung schwerkranker Menschen“, sagt Marlene Mortler (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

Es sei wichtig, dass Menschen die Substanzen erhalten, die ihr Wohlbefinden fördern, qualitätsgesichert und mit Erstattung durch die Krankenkasse. Für die Qualitätssicherung soll nach den Plänen der Koalition in Zukunft eine staatliche Cannabisagentur zuständig sein, die den Anbau kontrolliert. Bis es soweit ist, wird Medizinalhanf weiter importiert.

Kein Wundermittel

Die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßt die geplante Neuregelung. „Es ist unser Anliegen als Schmerzgesellschaft, verschiedene Optionen verfügbar zu machen“, so Geschäftsführer Thomas Isenberg. Der Kreis der Patienten, für die Cannabis als Teil einer Therapie in Frage komme, würde mit der Verabschiedung des Gesetzes größer.

Mortler warnt aber vor überhöhten Erwartungen: „Cannabis ist eine Ergänzung, kein Wundermittel.“ Als Schritt in Richtung genereller Legalisierung von Cannabis will Mortler das Gesetz nicht missverstanden wissen. „Wir müssen klare Grenzen ziehen zwischen Freizeitnutzung und medizinischer Nutzung“, so Mortler. Cannabis als Arzneimittel solle kein Einfallstor sein für die Legalisierung, stellt sie klar.