Berlin. Das Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern lenkt die Diskussion auf das Thema Gehalt. Ein überfälliger Tabubruch.

Die Wirtschaft beklagt oft zu Recht, dass sie durch Bürokratievorschriften und gesetzliche Regelungen von der Politik gegängelt wird. Und so war – obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart – der Aufschrei von Arbeitgeberverbänden und dem Unionswirtschaftsflügel groß, als Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sich daran machte, das Gesetz zur Entgeltgleichheit umzusetzen.

Es wurde intensiv gerungen, nun hat das Kabinett einen Kompromissentwurf auf den Weg gebracht, der Chancen hat, noch kurz vor Ende der Legislatur auch Gesetz zu werden.

Die SPD-Ministerin hat nicht lockergelassen. Und das mit gutem Grund. Es braucht einen Anfang, dass Frauen und Männer auch auf dem Gehaltszettel gleichgestellt werden. Selbst wenn man Argumente wie Teilzeitarbeit und die auch daraus resultierenden 21-Prozent-Differenz Gehaltsunterschied außen vor lässt. Auch bei exakt gleicher Qualifikation, gleichem Job und gleicher Arbeitszeit verdienen Männer laut Statistischem Bundesamt im Schnitt sieben Prozent mehr.

Lücke ist keine statistische Größe, sondern häufig Realität

Warum? Ob es am mangelnden Verhandlungsgeschick der Frauen oder an Netzwerken unter Männern liegen mag, kann man diskutieren – aber die Lücke ist keine statistische Größe, sondern Realität in vielen Unternehmen.

Erst seit vierzig Jahren dürfen in der Bundesrepublik Frauen überhaupt einem Beruf nachgehen, ohne sich die Erlaubnis ihres Mannes dazu einholen zu müssen. Erst seit dem Sommer 1977 steht im Gesetz, dass „beide Ehegatten berechtigt sind, erwerbstätig zu sein“. Bis zu diesem Zeitpunkt durfte das eine Frau nur, „soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“.

Seitdem ist ohne Frage viel passiert, aber gewisse Grundstrukturen gelten noch immer. Auch 2017 arbeiten beispielsweise vor allem Frauen in Teilzeit und nehmen satte Gehaltseinbußen in Kauf. Nicht um sich in die Hängematte zu legen, sondern um neben dem Beruf Kinder großzuziehen oder Familienangehörige zu pflegen. Ein Dienst auch an der Gesellschaft. Die Teilzeit ist manchmal selbst gewählt, oft aber auch den nicht vorhandenen öffentlichen Betreuungsplätzen in Kitas oder Schulhorten geschuldet.

Lohngerechtigkeit nicht nur Thema bei Posten in der Chefetage

Wirtschaftsverbände und auch Unternehmerinnen führen an, dass es vor allem mehr Frauen in den Chefsesseln und den höher bezahlten technischen Berufen braucht, damit die Gehaltslücke zwischen den Geschlechtern geringer wird. Doch nicht jede Frau ist qua Ausbildung eine potenzielle Führungskraft oder interessiert sich für Ingenieurstätigkeiten.

Gerade ein Großunternehmen in Berlin, die Berliner Wasserbetriebe mit über 4000 Beschäftigten, zeigen, dass es auch in „normalen“ Berufen Gerechtigkeit geben kann. Die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist dort Standard. In Zeiten des Fachkräftemangels auch ein Plus bei dem Buhlen um qualifizierte Bewerber.

Gehälter bisher nur hinter vorgehaltener Hand diskutiert

Das Gesetz wird auch dazu führen, dass das Thema Gehalt nicht mehr hinter vorgehaltener Hand diskutiert wird – ein überfälliger Tabubruch. Bislang erfuhr man gar nicht, oder nur zufällig, was Mitarbeiter mit gleichen Qualifikation und Aufgaben ausgezahlt oder an Vergünstigungen bekommen. Allein mit dieser Verschwiegenheit aufzuräumen, ist ein Erfolg.

Kritiker wenden ein, dass das Gesetz allein noch kein Geld auf das Konto bringt, sondern das es vor Gericht erst mühsam erstritten werden muss. Die wahrscheinlichen Mehrkosten für Unternehmen und Neiddebatten in der Belegschaft sind ebenfalls ein starkes Gegenargument.

Davon abgesehen – zu wissen, was man wert ist, ist für vor allem für Frauen im Beruf nicht nur eine statistische Frage. Sondern bitter nötig.