Dresden. Pegida-Chef Lutz Bachmann akzeptiert eine Geldstrafe wegen Volksverhetzung. Für schuldig hält er sich aber nicht, zeigt eine Reaktion.

Die Verurteilung von „Pegida“-Chef Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung hat Bestand. In einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dresden nahmen am Mittwoch sowohl die Verteidigung als auch die Anklage ihre Berufung gegen die Höhe des Strafmaßes zurück.

Das Amtsgericht Dresden hatte im Mai 2016 gegen den 43-Jährigen eine Strafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro verhängt, in Summe 9600 Euro.

Diese Entscheidung könne man „gut vertreten“, sagte Richter Martin Schultze-Griebler am Mittwoch in der Berufungsverhandlung. Bachmann hatte im September 2014 in einem Eintrag auf Facebook Flüchtlinge als „Gelumpe“, „Dreckspack“ und „Viehzeug“ bezeichnet.

Bachmann hatte Tat bestritten

Zunächst hatte der Chef der fremdenfeindlichen „Pegida“-Bewegung bestritten, Verfasser des Textes zu sein. Beide Seiten waren in Berufung gegangen. Der Fall sollte am 23. und 30. November komplett neu verhandelt werden. Nach Angaben von Bachmanns Verteidigerin hat er den Vorwurf nun aber eingeräumt, damit musste nur noch über die Höhe der Geldstrafe entschieden werden.

Nachdem das Urteil bekannt wurde, äußerte sich Bachmann am Mittwoch auf Facebook mit der Behauptung, er habe nie in irgendeiner Weise seine Schuld gestanden oder eingeräumt. Das sei eine Erfindung der „Lügenpresse“. Die Verurteilung hält er offenbar für falsch und sieht seine Hetze als heroisch an, wie er in dem kruden Beitrag schreibt: Die Geschichte habe „oft genug bewiesen, dass Menschen, die von einem System verurteilt und verfolgt wurden, vom nächsten System als Helden gefeiert wurden“.

Bachmann lebt auf Teneriffa

Bachmann lebt derzeit auf der spanischen Ferieninsel Teneriffa und fliegt regelmäßig am Montag zu den Dresdner Kundgebungen der selbst ernannten „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ ein. Aber auch in seiner Wahlheimat kürzlich ist der 43-Jährige umstritten, das Inselparlament erklärte ihn kürzlich zur „unerwünschten Person“. (law/epd)