Karlsruhe/Berlin. Niederlage für den NSA-U-Ausschuss. Die Selektorenliste bleibt unter Verschluss. Das Geheimhaltungsinteresse der USA hat Vorrang.

Die Bundesregierung muss keinen Einblick in die Liste der Suchbegriffe gewähren, mit denen der Bundesnachrichtendienst jahrelang für die Amerikaner in Europa spionierte. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat demnach keinen Anspruch auf die Herausgabe der so genannten Selektorenlisten.

Wie es in einer am Dienstagvormittag veröffentlichten Pressemitteilung des Gerichts heißt, habe der Untersuchungsausschuss zwar grundsätzlich einen Anspruch auf die Selektorenlisten. Zugleich berührten diese aber die Geheimhaltungsinteressen der USA. Darum könne die Bundesregierung die Listen nicht ohne Einverständnis der US-Regierung freigeben. Eine Herausgabe der Listen gegen den Willen der US-Regierung würde die „außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung erheblich beeinträchtigen“.

Enttäuschung bei Grünen und Linken

Grüne und Linke im Untersuchungsausschuss hatten auf die Herausgabe der Listen geklagt, ebenso die Geheimdienstkommission des Bundestags. Die Klage der sogenannten G-10-Kommission wurde Mitte Oktober bereits abgewiesen. Grüne und Linke im NSA-Untersuchungsausschuss zeigten sich enttäuscht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

„Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt im Dunkeln bleiben“, sagte der Grünen-Obmann Konstantin von Notz der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. „Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind vorprogrammiert.“ Die Obfrau der Linken im Aussschuss, Martina Renner, ergänzte: „Diese Entscheidung signalisiert, dass die Geheimdienste weiter machen können, was sie wollen, ungestört von parlamentarischer Kontrolle.“ Wenige Tage nach der Wahl Donald Trumps zum neuen Präsidenten der USA sei dies „ein fatales Zeichen“

Bundesregierung hat Herausgabe der Liste immer verweigert

Auf der Liste stehen Suchmerkmale wie Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen, die der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst (BND) geliefert haben soll. Der BND soll den Amerikanern damit über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen.

Die Bundesregierung hatte die Herausgabe der Liste verweigert. Stattdessen wurde mit Koalitionsmehrheit der Verwaltungsrichter Kurt Graulich als „Vertrauensperson“ bestellt. Dieser wertete die Liste aus und unterrichtete anschließend den Untersuchungsausschuss. (sdo/dpa)