Berlin/Straßburg. Rechtsextreme monierten vor Gericht für Menschenrechte eine Diskriminierung durch staatliche Stellen in Deutschland. Und sie klagten.

Die Neonazis der NPD fühlen sich diskriminiert. Sie sind deshalb bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen – und hatten geklagt: gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Ihre Mitglieder würden „öffentlich ausgegrenzt“, etwa Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst seien ihnen verwehrt, weil die Partei von staatlichen Stellen als verfassungswidrig bezeichnet werde. Auch habe die Partei Probleme, ein Bankkonto zu eröffnen. Mitglieder seien daran gehindert worden, bei Wahlen anzutreten.

Gegen diese Diskriminierung habe es keine effektiven Rechtsmittel gegeben – immer wieder sind Parteibeschwerden von deutschen Gerichten abgewiesen worden. Das habe System. So jedenfalls sieht es die NPD.

Rechtsextreme scheiterten mit Klage

Ausgerechnet jene Partei beruft sich auf die Menschenrechte, deren Mitglieder gegen Geflüchtete und Ausländer, Muslime und Juden agitieren. Eine Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird – einige Anhänger standen wegen Volksverhetzung oder auch Gewaltdelikten vor Gericht. Jetzt scheiterten die Rechtsextremen auch mit der Klage vor dem EMGR.

Die Richter in Straßburg urteilten einstimmig, dass die NPD in Deutschland durchaus einen wirksamen Rechtsschutz gegen die vermeintliche Diskriminierung genossen habe. Jedes Mitglied könne wie jeder andere Bürger gegen eine mutmaßliche Diskriminierung klagen – und die NPD hatte das auch getan: 2013 versuchte sie, sich vom Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungstreue positiv feststellen zu lassen. Und scheiterte.

Seit März läuft das NPD-Verbotsverfahren

Die Entscheidung aus Straßburg lenkt den Blick auf ein fast vergessenes Thema: das NPD-Verbot. Seit März läuft das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ein Termin für eine Entscheidung steht noch aus. Bis Jahresende wird der Zweite Senat nach Informationen unserer Redaktion dazu aber voraussichtlich nicht mehr kommen. Bei Entscheidungen dieser Tragweite tritt das Gericht frühzeitig an alle Beteiligten heran, in der Regel mit einem Vorlauf von mehreren Wochen, auch damit sich der Bundesratspräsident darauf einstellen kann, ab 1. November ist das die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).

Doch bisher scheint nichts passiert zu sein. Im Sommer hatten die Länder – auf Wunsch der Richter – weiteres Belastungsmaterial geliefert. Danach hat Christian Waldhoff nichts mehr aus Karlsruhe gehört. Der Rechtswissenschaftler an der Berliner Humboldt-Universität Waldhoff und sein Kollege Christoph Möllers sind die Prozessbevollmächtigten des Bundesrats. Es herrscht „Funkstille“, sagt Waldhoff. Zur Terminfrage beteuert er: „Wir wissen nichts.“

Wahlschlappen könnten der NPD am Ende sogar helfen

Dabei ist eine monatelange Hängepartie nicht unproblematisch. Im März und Mai 2017 sind Wahlen im Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren ist ein Makel im Wahlkampf, womöglich Wettbewerbsverzerrung, so könnte die NPD zumindest argumentieren. Einerseits.

Andererseits haben die vergangenen Wahlschlappen zumindest im Verbotsverfahren die Verteidigungslinie der NPD paradoxerweise verbessert. Die Neonazi-Partei erzielte im September in Berlin 0,6 Prozent der Stimmen, in Mecklenburg-Vorpommern war sie zuvor nach zehn Jahren aus dem Landtag herausgewählt worden.

Es geht um die Verhältnismäßigkeit eines Verbots

Diese schlechten Wahlergebnisse sind für das Gericht relevant, weil nach dem Grundgesetz eine Partei nur verboten werden darf, wenn sie darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen – und wenn sie dazu überhaupt in der Lage ist. Gerade auch der EGMR hat bei Parteiverboten auf die tatsächliche Gefährdung und Bedeutung einer Partei abgehoben. Es geht um die Verhältnismäßigkeit eines Verbots.

Der Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, nannte zu Beginn des Prozesses das Verbot einer Partei ein „ebenso scharfes wie zweischneidiges Schwert“. Die Messlatte ist klar: Um verboten zu werden, muss eine Partei eine aktive, kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung an den Tag legen. Aber kommt es auch auf die Erfolgsaussichten an?

Durch die Fluchtkrise gewinnt die NPD an Stärke

Die Partei steckt in einer finanziellen Krise. Sie hatte Mitarbeiter entlassen müssen, auch ihr Büro in Berlin hatte sie als Sicherheitsleistung an den Bundestag abtreten müssen, weil sie die staatliche Parteienfinanzierung für das laufende Jahr nach einem möglichen Verbot zurückzahlen müsste. Mit den Wahlniederlagen verlor die NPD zudem Mandatsträger in den Parlamenten.

Doch mit der Fluchtkrise gewann auch die Neonazi-Partei an Einfluss. Sie mobilisiert stärker als zuvor. 2015 organisierte die NPD 266 Protestmärsche, 2014 waren es noch 123. In den Kommunen vor allem in Ostdeutschland sind NPD-Leute stark verwurzelt, manche Gemeinden beklagen, dass Vereine und Straßenfeste von Neonazis unterlaufen werden.

Scheitern des Verbots ist möglich

Und NPDlern wird auch Gewalt gegen Migranten vorgeworfen: In Nauen soll ein NPD-Politiker einen Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft verübt haben. Die Partei habe seit Jahren die Intention, „den demokratischen Verfassungsstaat systematisch und umfassend zu bekämpfen“, schreibt der Verfassungsschutz.

Reicht das für ein Verbot? Auch in Länderkreisen ist man sich keineswegs sicher, dass die NPD verboten wird. Es ist möglich, dass auch der zweite Vorstoß nach 2013 scheitert. Damals war das Verfahren vorzeitig beendet worden, weil in der Führungsriege der NPD V-Leute des Verfassungsschutzes waren. Das Risiko scheint heute gebannt. Wenn die Richter die NPD nicht verbieten, dürften sie zumindest ihre Vorgaben für ein Parteiverbot aktualisieren.