Bundesregierung plant Verschleierungsverbot für Beamte
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Berlin. Laut Gesetzentwurf soll es Beamten künftig verboten werden, ihr Gesicht zu verschleiern. Denn das erschwere die Integration, heißt es.
Nach dem Wunsch der Bundesregierung soll es Beamten verboten werden, Schleier oder Tücher zu tragen, die das Gesicht verbergen. Das berichtet der „Spiegel“ und beruft sich auf einen Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium.
Zur Begründung heißt es, eine Vollverschleierung erschwere die Integration, sei frauenverachtend und stehe im Widerspruch zur Gleichberechtigung.
Verschleierte Personen sollen Gesicht zeigen müssen
Das geplante Verbot zielt demnach auf Kleidungsstücke wie etwa den Nikab und die Burka, die aus religiösen Gründen getragen werden. Diese Kleidungsstücke lassen kaum die Augen erkennen. Wer sein Gesicht verberge, schränke die „Möglichkeiten des Kennenlernens und des Einschätzens der Persönlichkeit“ stark ein, heißt es in dem Entwurf. „Offene Kommunikation ist prägend für das Zusammenleben in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft“.
Unterschiede von Burka, Niqab und Co.
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Lediglich für Polizisten, Soldaten und andere Beamte in Uniform sind Schleier bisher kategorisch ausgeschlossen. Die Uniform ist als Dienstkleidung in der Regel bis ins Detail festgeschrieben – ein Schleier würde von diesen Dienstvorschriften abweichen.
Grenzen gibt es in der Schule
Zudem gab es Einzelfallentscheidungen von Gerichten zum Tragen eines Schleiers im öffentlichen Raum beziehungsweise in Amtsstuben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Jahr 2014 entschieden, dass einer Schülerin das Tragen eines Vollschleiers im Unterricht verwehrt werden könne, da er die offene Kommunikation störe. Das Gericht erklärte, dass zwar die Religionsfreiheit im Grundgesetz festgeschrieben sei, die Schulpflicht aber eben auch. Da sich das Urteil auf die beidseitige Kommunikation an Schulen bezieht, lässt sich auch schließen, dass es Lehrern ebenfalls untersagt ist, Vollverschleierung zu tragen.
Beim Kopftuch ist dies nicht der Fall. Wie „Spiegel Online“ schreibt, ist das Tragen eines Kopftuches deshalb auch seit zwei Jahren für Beamte ausdrücklich erlaubt. Ein Erlass des Bundesinnenministeriums lege dies fest.
Gesetzesentwurf betrifft auch normale Bürger
Der geplante Gesetztesentwurf der Regierung sieht aber auch eine Regelung für Nicht-Beamten vor. Laut des Gesetzentwurfs sollen alle verschleierten Personen ihr Gesicht zeigen müssen, wenn ihre Identität festgestellt werden muss. Das betrifft etwa Passkontrollen, Gerichtsverhandlungen oder auch Stimmabgaben im Wahllokal. Bisher gilt das Verschleierungsverbot nur bei Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen nach § 17a des Versammlungsgesetzes. (sdo/ac)
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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