Berlin. Verwaltungsgerichte entschieden 120 Mal pro BAMF, 1400 Mal für die Migranten. Meistens reicht ihnen der „subsidiäre Schutz“ nicht aus.

Immer mehr Flüchtlinge gehen gerichtlich gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor. Erst waren sie mit der schleppenden Bearbeitung der Anträge unzufrieden, zuletzt meist mit den Entscheidungen selbst. Allein dazu liegen nach Angaben von BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise 19.500 Klagen vor. Im August waren es noch 17.000.

Es sind meist Syrer. Die meisten bekommen „subsidiären Schutz“, pochen aber auf eine Anerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention. In 1900 Fällen haben die Verwaltungsgerichte inzwischen entschieden: 120 Mal pro BAMF, häufiger jedoch zugunsten der Migranten, 1400 Mal. Die übrigen Verfahren haben sich erledigt. Eine miserable Erfolgsquote. BAMF-Chef Weise lässt sich nicht entmutigen und geht regelmäßig in die nächste Instanz. Womöglich fällt das letzte Wort beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Asylantrag könnte weiterer Verfolgungsgrund sein

Oft argumentieren die Richter, allein das Stellen eines Asylantrags sei ein zusätzlicher Verfolgungsgrund. Wer illegal ausreise, im Ausland um Asyl bitte, werde von der syrischen Regierung als regimefeindlich eingestuft und müsse mit Repressalien rechnen. „Wenn diese Rechtsprechung sich durchsetzt, kann man sich viele Asylverfahren sparen“, sagt Innenminister Thomas de Maizière (CDU).

Anfangs mussten die Menschen einen Fragebogen ausfüllen und ankreuzen, ob gegen sie ein individueller Verfolgungsgrund vorliege. Im März ordnete de Maizière an, jeden individuell anzuhören. Dabei musste etwa die Hälfte der Syrer einräumen, dass sie nur vor dem Bürgerkrieg fliehen wollten. Also erhalten sie den subsidiären Schutz und müssen mindestens zwei Jahre warten, um den Nachzug der Familie zu beantragen. Das ist der Hintergrund der Klagen.