Berlin. Immer wieder kommen bei illegalen Autorennen Unbeteiligte ums Leben. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht dafür bis zu zehn Jahre Haft vor.

Nach schweren Unfällen mit Toten sollen illegale Autorennen künftig mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen brachte der Bundesrat am Freitag auf den Weg. Der Entwurf wird jetzt im Bundestag eingebracht.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sprach von einem „lebengefährlicher Trendsport“. Er sagte: „Allein in NRW hat es im vergangenen Jahr 230 angezeigte illegale Autorennen gegeben.“

Härtere Strafen

Kutschaty erläuterte in der Bundesratssitzung den Entwurf, wonach künftig solche illegale Autorennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden können statt wie bisher mit maximal 400 Euro Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot. Außerdem soll künftig der Führerschein eingezogen werden können, er müsste dann neu gemacht werden. Schließlich könnten bei einer Verurteilung auch die Fahrzeuge für eine längere Zeit weggenommen werden.

Teilnehmer von solchen Rennen, die Unbeteiligte in Gefahr bringen und nur durch Zufall keinen Schaden verursachen, sollen bis zu fünf Jahre in Haft kommen können. Und wenn es nicht bei Beinahe-Unfällen bleibe, sondern es zu schweren Verletzungen oder gar Todesfällen komme, sollen Freiheitsstrafen von einem bis zehn Jahre greifen können. (dpa)