Berlin. Bis 1969 wurden Homosexuelle strafrechtlich verfolgt. Jetzt sollen die Opfer rehabilitiert werden, kündigt Justizminister Maas an.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die angekündigte Rehabilitierung homosexueller Männer, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt worden waren, in Kürze auf den Weg bringen.

„Ich werde noch im Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem wir die Verurteilungen nach Paragraf 175 aufheben und die Betroffenen rehabilitieren“, wird Maas von der „Rheinischen Post“ zitiert. Der Satz stammt aus dem Manuskript der Rede, die der SPD-Politiker am Dienstag zur Eröffnung des 71. Deutschen Juristentages in Essen halten will.

Urteile ergingen bis 1969

Maas hatte bereits im Mai eine Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen angekündigt, der Zeitplan für das Unterfangen war bislang aber unklar. Zuletzt hatten die Grünen Druck gemacht, eine rasche Entschädigungslösung gefordert und dazu einen eigenen Gesetzentwurf in Aussicht gestellt.

Seit 1969 seien homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht mehr strafbar, aber die Urteile, die bis dahin ergangen seien, bestünden noch immer, sagte Maas. „Ich finde es unerträglich, dass die Betroffenen bis heute mit diesem Strafmakel leben müssen.“

Paragraf 175, ein Relikt aus der Nazi-Zeit

Diese Männer hätten nichts gestohlen und nichts unterschlagen, sie hätten niemanden verletzt und niemanden betrogen, sie seien einzig und allein wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt und bestraft worden. „Aus heutiger Sicht war das ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und damit verfassungswidrig“, betonte Maas. „Ein Rechtsstaat sollte auch die Kraft haben, seine eigenen Fehler zu korrigieren.“

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Bis zur Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3500. Homosexuelle Handlungen unter Jugendlichen blieben bis 1994 strafbar. In der DDR wurde der Paragraf 175 bereits 1968 abgeschafft.

Entschädigungsfonds soll eingerichtet werden

Ein Gutachten des Staatsrechtlers Martin Burgi im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die Entschädigung soll nach früheren Angaben über einen Fonds organisiert werden. (dpa)