Seit den jüngsten Anschlägen streitet die Regierungskoalition wieder über Bundeswehreinsätze im Inland. Erlaubt sind sie nur in Ausnahmefällen.

Seit den Gewalttaten von München, Ansbach und Würzburg im Juli 2016 streitet die Regierungskoalition wieder über Bundeswehreinsätze im Inland. Das Grundgesetz erlaubt solche Einsätze nur in Ausnahmefällen, die in den Artikeln 35 und 87a geregelt sind.
Seit den Gewalttaten von München, Ansbach und Würzburg im Juli 2016 streitet die Regierungskoalition wieder über Bundeswehreinsätze im Inland. Das Grundgesetz erlaubt solche Einsätze nur in Ausnahmefällen, die in den Artikeln 35 und 87a geregelt sind. © Getty Images | Sean Gallup
AMTSHILFE, Artikel 35, Absatz 1: „Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.“ Das ist Grundlage für die jetzige Flüchtlingshilfe. Die Bundeswehr ist seit mehr als einem Jahr an der Unterbringung, Versorgung und Registrierung von Flüchtlingen beteiligt. In einem Hangar des Tempelhofer Flughafens in Berlin bauten sie etwa Zelte für die Unterbringung von Flüchtlingen auf,...
AMTSHILFE, Artikel 35, Absatz 1: „Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.“ Das ist Grundlage für die jetzige Flüchtlingshilfe. Die Bundeswehr ist seit mehr als einem Jahr an der Unterbringung, Versorgung und Registrierung von Flüchtlingen beteiligt. In einem Hangar des Tempelhofer Flughafens in Berlin bauten sie etwa Zelte für die Unterbringung von Flüchtlingen auf,... © REUTERS | REUTERS / HANNIBAL HANSCHKE
...Bundeswehr-Sanitäter untersuchten kranke Flüchtlinge, wie Daniel Pasie (M.) aus dem Kommando „Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst“ beim Einsatz im niedersächsischen Weener.
...Bundeswehr-Sanitäter untersuchten kranke Flüchtlinge, wie Daniel Pasie (M.) aus dem Kommando „Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst“ beim Einsatz im niedersächsischen Weener. © dpa | Ingo Wagner
Dieser Soldat informierte in einer Sammel- und Verteilungsstelle im bayerischen Freilassing Flüchtlinge, die gerade von der deutsch-österreichischen Grenze abgeholt worden waren. Auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms waren 9000 Soldaten im Einsatz, heute sind es noch etwa 900.
Dieser Soldat informierte in einer Sammel- und Verteilungsstelle im bayerischen Freilassing Flüchtlinge, die gerade von der deutsch-österreichischen Grenze abgeholt worden waren. Auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms waren 9000 Soldaten im Einsatz, heute sind es noch etwa 900. © dpa | Karl-Josef Hildenbrand
Die Flüchtlingshilfe war der bisher größte Einsatz der Bundeswehr im Inland. Er hatte mehr als ein Jahr Laufzeit. Ab Juni 2015 unterstützte die Truppe Länder und Kommunen mit mehr als 2,2 Millionen Arbeitsstunden bei der Registrierung, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen.
Die Flüchtlingshilfe war der bisher größte Einsatz der Bundeswehr im Inland. Er hatte mehr als ein Jahr Laufzeit. Ab Juni 2015 unterstützte die Truppe Länder und Kommunen mit mehr als 2,2 Millionen Arbeitsstunden bei der Registrierung, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. © dpa | Christoph Schmidt
KATASTROPHENHILFE, Artikel 35, Absatz 2: „ (...) Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.“ Bei der...
KATASTROPHENHILFE, Artikel 35, Absatz 2: „ (...) Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.“ Bei der... © REUTERS | REUTERS / FABRIZIO BENSCH
... Flutkatastrophe in Hamburg 1962 bauten Tausende Soldaten Dämme, halfen bei Evakuierungen und beim Aufräumen, etwa beim Entsorgen von Tierkadavern.
... Flutkatastrophe in Hamburg 1962 bauten Tausende Soldaten Dämme, halfen bei Evakuierungen und beim Aufräumen, etwa beim Entsorgen von Tierkadavern. © imago stock&people | imago stock&people
Auch bei den Überschwemmungen im Juni 2016 in Bayern waren Bundeswehrsoldaten im Einsatz, genauso wie bei...
Auch bei den Überschwemmungen im Juni 2016 in Bayern waren Bundeswehrsoldaten im Einsatz, genauso wie bei... © dpa | Tobias Hase
...den Hochwasserkatastrophen an der Oder und...
...den Hochwasserkatastrophen an der Oder und... © Getty Images | Sean Gallup
...an der Elbe. Solche Einsätze können sowohl unter Amts- als auch unter Katastrophenhilfe laufen.
...an der Elbe. Solche Einsätze können sowohl unter Amts- als auch unter Katastrophenhilfe laufen. © Getty Images | Sean Gallup
Ein „besonders schwerer Unglücksfall“ kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ein Terroranschlag sein.
Ein „besonders schwerer Unglücksfall“ kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ein Terroranschlag sein. © dpa | Jens Wolf
NOTSTAND, Artikel 87a, Absatz 4: „Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.“ Einen solchen Einsatz der Bundeswehr hat es noch nicht gegeben.
NOTSTAND, Artikel 87a, Absatz 4: „Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.“ Einen solchen Einsatz der Bundeswehr hat es noch nicht gegeben. © REUTERS | REUTERS / FABRIZIO BENSCH