Berlin/Essen. Mehrere Anwälte, Politiker und Menschenrechtler werfen dem türkischen Präsidenten Erdogan Kriegsverbrechen vor – und erstatten Anzeige.

Jennifer Kalischewski und Sinan Sat

Heike Geisweid spricht ruhig und sachlich – was man bei diesem Thema nicht erwartet: Die Klage, die die Bochumer Rechtsanwältin als Vorstandsmitglied des „Vereins für Demokratie und internationales Recht MAF-DAD“ mit auf den Weg gebracht hat, ist brisant. Sie, die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum, der Flüchtlingsrat NRW und 48 deutsche Anwälte, Politiker und Menschenrechtler beschuldigen den türkischen Staatspräsidenten und weitere türkischer Politiker diverser Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Im Wesentlichen stützt sich die 200 Seiten starke Anzeige auf zwei Fälle, die „durch Zeugenaussagen gut dokumentiert“ seien. Zum einen sollen während Ausgangssperren im September 2015 in den kurdischen Gebieten im Südosten der Türkei, vor allem in der Stadt Cizre, mindestens 21 Zivilisten getötet worden sein. Die Bevölkerung sei beschossen worden, die Stadt von der Strom- und Wasserversorgung sei abgeschnitten gewesen und Rettungskräfte seien an der Versorgung von Verwundeten gehindert worden.

178 Menschen in Kellern verbrannt

Bei dem zweiten Fall, ebenfalls in Cizre, seien mindestens 178 Menschen in drei Kellern verbrannt. Sie hätten während einer zweieinhalbmonatigen Ausgangssperre zwischen Dezember 2015 und März 2016 in den Gewölben Schutz gesucht, als die Stadt durch das türkische Militär mit Artillerie, Panzern und schweren Waffen angegriffen worden sei. Viele Menschen seien gestorben, heißt es in der Schrift, weil sie keine medizinische Hilfe erhalten hätten. Andere seien bei lebendigem Leib verbrannt – oder zunächst getötet und anschließend verbrannt worden. Sicherheitskräfte hätten die Gebäude mit Benzin in Brand gesetzt, heißt es in der Anzeige.

Anzeige an Generalbundesanwaltschaft geschickt

Die Anzeige wurde am 27. Juni per Mail und per Post an die Generalbundesanwaltschaft geschickt. „Eine Antwort haben wir noch nicht bekommen“, sagt Geisweid. Die Juristin glaubt, dass ein Verfahren eingeleitet werden könnte – obwohl sie befürchtet, dass die „derzeitige politische Linie der Bundesregierung Einfluss auf die Entscheidung der Generalbundesanwaltschaft haben wird“. Schließlich schaue Berlin bisher immer weg, um den Partner in Ankara nicht zu verärgern.

Grund für den Optimismus der Bochumerin ist „der eindeutige opferbezogene Deutschlandbezug“, so Geisweid: Unter den Todesopfern ist auch die Schwester des deutschen Staatsangehörigen Hasan Demirkaya. Demirkaya gehört zu den Anzeigeerstattern. Außerdem wurde das deutsche Strafrecht 2002 an die Regelungen des Völkerstrafrechts angepasst. Geisweid: „Das war bei früheren Anzeigen nicht so.“

Erdogan wurde bereits 2001 angezeigt

Im Oktober 2011 hatte es bereits eine Anzeige gegen Erdogan gegeben. Damals war er noch Premierminister. Es waren ähnliche Vorwürfe wie jetzt: Erdogan sowie der damals amtierende Verteidigungsminister Vecdi Gönül, dessen Vorgängern Sabahattin Çakmakoglu und İsmet Yılmaz und weitere hohe Militärs wurden für Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht, die angeblich seit 2003 im Kurdenkonflikt in der Südosttürkei begangen worden seien. Das Verfahren war von der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe eingestellt und die Anzeige nicht weiter geprüft worden, weil Erdogan als damaliger Premierminister Immunität genoss.

Die Hamburger Rechtsanwältin Britta Eder – sie trägt die Anzeige mit – schätzt die Erfolgsaussichten jetzt höher ein. Zum einen sei die Sachlage besser als beim ersten Vorstoß. Damals seien nur Einzelfälle zur Anzeige gebracht worden. „Das, was diesmal angezeigt wird, steht beispielhaft für das, was täglich in der Kurdenregion passiert“, sagt Eder. Die Taten hätten eine viel größere Tragweite. Auch die Möglichkeiten für Ermittlungen seien größer, weil sich Augenzeugen in Deutschland aufhielten und bereit seien, auszusagen. Zum anderen habe sich die Praxis der Generalbundesanwaltschaft in den vergangenen Jahren geändert. „Das Hauptziel ist“, sagt Eder, „dass es Ermittlungen gibt.“ Die Chancen dafür stünden nicht schlecht.

• Hintergrund: Weltrechtsprinzip soll greifen

Die Anzeigensteller berufen sich auf die Paragrafen 7 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), 8 (Kriegsverbrechen) und 11 (Anwendung verbotener Methoden der Kriegsführung) des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB). Die Möglichkeit, die Anzeige gegen den türkischen Staatspräsidenten für im Ausland begangene Verbrechen zu stellen, sehen die Anzeigensteller gegeben, weil dem VStGB das so genannte Weltrechtsprinzip zugrunde liege. Das Weltrechtsprinzip ist im Strafgesetzbuch (StGB), Paragraf 6, verankert. Demnach ist die Strafverfolgung etwa wegen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen möglich - egal wo der Tatort liegt, da es sich um international geschützte Rechtsgüter handelt.