Berlin. Ein Gesetz soll die Lohngleichheit von Männern und Frauen regeln. Kritiker glauben, dass die Regelungen an der Realität vorbei gehen.

Das von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) geplante Gesetz zum Abbau der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen stößt auf massiven Widerstand der Arbeitgeber. Aus Anlass der Kabinettsklausur in Meseberg warnte der Präsident des Arbeitgeberverbands BDA, Ingo Kramer, vor einem neuen „Bürokratie- und Regulierungsungetüm“. Unserer Redaktion sagte Kramer: „Die eigentlichen Ursachen von Entgeltungleichheit werden überhaupt nicht angegangen.“ Es handele sich „um reine Symbolpolitik zulasten der Unternehmen, die den Frauen nichts bringt.“

Nach dem Referentenentwurf von Schwesig soll für Arbeitnehmer ein Auskunftsanspruch festgelegt werden: Arbeitgeber müssen Frauen dann mitteilen, wie viel eine Gruppe von mindestens fünf männlichen Kollegen mit „gleicher oder gleichwertiger“ Arbeit im Durchschnitt verdient. Sollte das Gehalt höher sein als das der Frau und der Arbeitgeber eine Anpassung ablehnen, kann sie sich an den Betriebsrat wenden oder klagen.

Auch Stellenanzeigen müssten angepasst werden

Unternehmen ab 500 Beschäftigte sollen verpflichtet werden, ihre eigene Entgeltgleichheit zu prüfen, herzustellen und darüber zu berichten. Kramer warf Schwesig vor, über die Absprachen im Koalitionsvertrag hinausgegangen zu sein: Der habe etwa eine Ausweitung der Mitbestimmung, eine Pflicht zu Entgeltanalysen oder die Überprüfung von Tarifverträgen nicht vorgesehen, ebenso wenig die „abwegige“ Auflage, in Stellenanzeigen ein Mindestgehalt zu veröffentlichen.

Es sei „besonders zynisch“, dass Frauen von den Plänen trotz aller Bürokratie nicht profitieren würden, sagte Kramer. Der Entwurf gehe an den Ursachen der Lohnunterschiede vorbei. Vielmehr müsse man vor allem über eine bessere Vereinbarung von Beruf und Familie „alles tun, um die Erwerbs- und Karriereaussichten der Frauen zu verbessern“. (ck/gau)